Prozess in Feldkirch

Wegen Überlastung Krankenscheine gefälscht

Vorarlberg
16.02.2023 08:14

Eine 35-jährige Frau aus dem Vorarlberger Oberland wollte sich eine längere Auszeit vom Job nehmen. Doch statt Urlaub zu konsumieren, fälschte sie Arztatteste. Dafür musste sie sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. 

Dass die Frau in Wahrheit keine ausgebuffte Betrügerin, sondern eher ein verzweifeltes Schaf ist, wird im Prozess schnell klar. „Mein Chef wollte mir immer mehr Verantwortung übertragen, ich sollte am besten bis zu 14 Stunden am Tag arbeiten. Ich war daher psychisch angeschlagen, hatte Angst- und Panikattacken“, schildert die junge Frau ihren Gesundheitszustand. Als sich ihre Ärztin jedoch weigert, ihr deswegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen, fackelt die Angeklagte nicht lange und verschafft sich mit gefälschten Attesten die Auszeit einfach selbst. Als Vorlage dient eine ältere Krankmeldung, die sie am Computer bearbeitet. Dabei ändert die 35-Jährige kurzerhand das Ausstellungsdatum und die jeweilige Dauer des Krankenstandes.

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Ich war einfach dermaßen überlastet und sah die gefälschten Atteste als einzigen Weg, um am Ende nicht auch noch meinen Job zu verlieren.

Die Angeklagte vor Gericht

„Habe nicht an die Konsequenzen gedacht“
Von März bis Juni des vergangenen Jahres verlängerte sich die Frau ihre Ferien insgesamt acht Mal eigenhändig und kassiert dabei Krankengeld. „Ja, ich habe die Taten begangen, wenngleich ich mich nur an zwei von mir gefälschte Atteste erinnere. Aber ich war einfach dermaßen überlastet und sah dies als einzigen Weg, um am Ende nicht auch noch meinen Job zu verlieren. Dabei habe ich ganz offensichtlich nicht an die Konsequenzen gedacht“, bereut die bislang Unbescholtene ihre Taten.

Kein Eintrag ins Strafregister
Richter Julian Fettner unterbreitet der Beschuldigten daher die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Soll meinen: 350 Euro Bußgeld an den Bund, dafür erfolgt kein Eintrag ins Strafregister. Was die Angeklagte „gerne“ annimmt. Weil die mit 45.000 Euro Verschuldete ohnehin in einem Insolvenzverfahren steckt, darf sie die Buße in fünf Raten abstottern.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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