Sie wurde für ihre Expertise in der Rechtssprechung über Sexualdelikte kürzlich zur Hofrätin ernannt. Die Linzer Richterin Ursula Eichler befasst sich seit fast einem Vierteljahrhundert mit solchen Delikten. Im Interview erzählt sie, was sich in 25 Jahren verändert hat.
Frau Magister Eichler, Sie sind seit fast einem Vierteljahrhundert beim Landesgericht Linz als Richterin für Sexualdelikte zuständig. Was hat sich in dieser langen Zeitspanne verändert?
Einerseits natürlich die Technik. Kinderpornografie hat durch die Digitalisierung sehr stark zugenommen. Durch bessere Fahndungsmaßnahmen der Polizei, so gibt es eine eigene Gruppe, die sich mit der Ausforschung der IP-Adressen beschäftigt, werden aber auch viel mehr Täter ausgeforscht. Die Exekutive ist in diesem Bereich sehr wachsam und geschickt geworden.
Als Laie hat man das Gefühl, dass es viel mehr Sexualdelikte gibt als früher. Stimmt das eigentlich?
Gerade der sexuelle Missbrauch in Familien ist früher viel mehr verschwiegen und verdeckt worden. Es gibt vielmehr Opferschutz und generell eine weit bessere Unterstützung der Opfer, sowohl in psychologischer als auch in juristischer Hinsicht. Zusätzlich wurden seit 2009 die Verjährungsfristen verlagert, beginnen mittlerweile erst ab dem 28. Lebensjahr des Opfers. Weil man festgestellt hat, dass es oft sehr lange dauert, bis jemand über einen Missbrauch sprechen kann.
Was hat sich bei der Gesetzeslage geändert?
Es gab einige Gesetzesänderungen. So waren früher Bilder von sexuellen Handlungen unmündiger Kinder bis 14 Jahren strafbar, mittlerweile wurde das ausgedehnt auf bis 18 Jahre. Auch beim Strafrahmen hat sich gegen früher einiges getan. Wenn beispielsweise bei sexuellem Missbrauch schwere psychische Dauerfolgen vorliegen, ist der Strafrahmen höher. Statt ein bis zehn Jahre gelten dann fünf bis 15 Jahre.
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