Die gemeinnützige Genossenschaft WSG soll zwei Nachbarn angeblich jahrzehntelang Verwaltungskosten ohne deren Wissen für eine nicht existierende Wohnung verrechnet haben. Ein Vorwurf, den die Genossenschaft nicht auf sich sitzen lassen will.
Rudolf H. aus Wilhering ist empört. „Seit 1982 mussten ich und mein Nachbar der Wohnungsgenossenschaft ungerechtfertigte Verwaltungskosten abliefern. Wir sind zufällig draufgekommen“, erklärt der Eigentümer einer Wohnung in der Linzer Straße.
Wohnung aufgeteilt
H. (71 Jahre alt) hatte die Wohnung Anfang der 1970er-Jahre von der gemeinnützigen WSG erworben. Als 1982 eine angrenzende Wohnung verkauft wurde, einigten er und Nachbar Reinhold L. (73) sich darauf, diese je zur Hälfte zu erwerben und den eigenen Räumen anzuschließen. Das wurde auch so ins Grundbuch eingetragen. „Ab diesem Zeitpunkt gab es in der Hausanlage offiziell statt 18 nur noch 17 Wohnungen“, sagt H.
Pauschale Abrechnung
Ein Umstand, der im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten eine wichtige Rolle spielt. „Die WSG hatte sich vertraglich verpflichtet, die Verwaltungskosten pauschal pro Wohneinheit und nicht nach der Größe der Wohnung abzurechnen. Stattdessen wurden meinem Nachbarn und mir aber heimlich die Kosten der nicht mehr existenten Wohnung verrechnet“, kritisiert der pensionierte Beamte. Dabei ging es um etwa 320 Euro jährlich.
„Querulanten“
„Als wir das anprangerten, hat man uns als Querulanten bezeichnet. Uns geht es dabei jedoch nur nachrangig ums Geld. Dass wir beschissen wurden, ärgert uns aber enorm“, betont Rudolf H. Er vermutet, dass auch die nun einseitig erfolgte Kündigung des seit 50 Jahren bestehenden Verwaltungsvertrages mit der WSG darauf zurückzuführen sei.
Die beiden Herren haben die Wohnungen persönlich vor 40 Jahren zu den vereinbarten Bedingungen gekauft. 40 Jahre war es für sie richtig.
Alexandra Petermann, Vorständin der WSG mit Sitz in Linz
WSG will sich juristisch wehren
„Wir haben die Behauptung der Herren intern geprüft und festgestellt, dass die Aussage unrichtig ist. Wir werden uns rechtlich gegen die Verunglimpfung wehren“, sagt WSG-Vorständin Alexandra Petermann. Es habe seinerzeit einen Beschluss gegeben, dass die Verwaltungskosten der 18. Wohnung von den neuen Eigentümern zu übernehmen seien, beide Herren hätten zugestimmt. „Davon wissen wir aber nichts“, widerspricht H.
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