Fall Andreas

Von Polizeiauto überrollt: „Nicht grob fahrlässig“

Salzburg
19.12.2022 21:15

Ein Lungauer Mopedfahrer (15) ist von einem Polizeiauto überrollt worden. Das Landesgericht sah keine „grobe Fahrlässigkeit“ und sprach im juristischen Kompetenzstreit mit dem Bezirksgericht ein Machtwort. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung findet deswegen bald am Tamsweger Bezirksgericht statt.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Das spürt Katharina Gerhardter-Kinner schon seit mehr als einem Jahr schmerzlich. Die Lungauerin verlor am 18. November 2021 ihren Sohn Andreas (15) bei einem tödlichen Verkehrsunfall auf einem Feldweg in der Gemeinde Göriach. Der Mopedfahrer wurde bei einer Verfolgungsjagd von einem Polizeibus, Modell VW T6, überrollt und verstarb noch an der Unfallstelle.

Geduldsprobe für trauernde Mutter
Die trauernde Mutter fragte sich seither oft: „Warum geht bei der Justiz nichts weiter?“ Denn: Die Staatsanwaltschaft ermittelte zwar wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten, stellte das Verfahren aber rasch ein. Andreas’ Mutter erkämpfte, dass weiter ermittelt wird. Am 19. Mai erhob die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Tamsweg Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Doch das Gericht ortete im Verhalten des Polizisten grobe Fahrlässigkeit und damit ein schwerwiegenderes Delikt. Damit wanderte der Akt ans Salzburger Landesgericht.

Nun ist aber endlich klar, wo verhandelt wird. Drei Strafrichter diskutierten den Fall und schickten ihn zurück nach Tamsweg.

Landesgericht sieht keine grobe Fahrlässigkeit
Die Begründung: der Polizist sei gesetzlich zur Verfolgung verpflichtet gewesen. Zudem hätte er nicht damit rechnen können, dass auf der Motocross-Maschine nur Straßenreifen montiert sind. Auch der Sicherheitsabstand wäre ausreichend gewesen, wenn sich Andreas’ Moped beim Sturz nicht im Boden verhakt hätte. Der Prozesstermin ist noch offen.

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