Prozess in Linz

Laser als Waffe: Freund erlitt Netzhautverletzung

Oberösterreich
26.11.2022 07:00

Drei Freunde und ein Laserpointer. Aus dem „Spielzeug“ wurde eine Tatwaffe. Ein 22-Jähriger muss mit einer dauerhaften Netzhautverletzung leben, sein Freund bekam eine (noch nicht rechtskräftige) Vorstrafe.

Ich hab’ die beiden die ganze Zeit gewarnt, dass sie aufhören sollen. Dass ein blauer Laser viel stärker ist als ein roter“, sagt der Zeuge vor Richter Alfred Pfeisinger. Seine beiden Freunde haben anscheinend nicht auf ihn gehört. Mit Konsequenzen für beide. Ein 20-jähriger Linzer fasste beim Prozess in Linz drei Monate bedingte Haft aus und muss seinem Opfer 2000 € Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schlimmer hat es den zweiten Beteiligten getroffen. Der Angeklagte soll dem 22-jährigen Verfahrenstechniker mit einem 50-Watt-Laserpointer beim Herumspielen direkt ins Auge geleuchtet haben. Sein Gegenüber erlitt dadurch einen irreparablen Netzhautschaden mit einer bleibenden Sehfeldverschlechterung auf 60 Prozent. Auch eine OP konnte den Dauerschaden nicht verhindern. Staatsanwalt Dietmar Gutmayer klagte daher grobe Fahrlässigkeit und schwere Körperverletzung an: „Allen Beteiligten war klar, dass ein Laserpointer ein gefährliches Instrument ist.“

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