Die Energiekrise trifft gerade die ärmeren Kärntner besonders hart, denn viele können sich selbst ihre Stromrechnung nicht mehr leisten. Aber eine Abschaltung kann unter Umständen verhindert werden.
Wenn Mahnungen zur Nachzahlung der Stromrechnung hereinflattern, dann besteht schon die Gefahr einer Abschaltung, denn ab der zweiten Mahnung haben die Versorger das Recht dazu. Doch zum Glück gibt es eine Möglichkeit, nicht im Dunkeln sitzen zu müssen. Sobald eine Abschaltung droht, können Kunden die Grundversorgung bei ihrem Anbieter beantragen. Aber noch gibt es rechtliche Unklarheiten, die geklärt werden müssen. Trotzdem will die Kelag ab 01. Dezember potentiellen Antragstellern den Zugang zur Grundversorgung gewähren.
Die Kelag steht zu ihrer Verantwortung und will niemanden, der anspruchsberechtigt sein könnte, von der Grundversorgung ausschließen.
Werner Pietsch, Kelag
Auch für Kunden von anderen Anbietern
„Schon bisher haben wir allen Haushaltskunden nach Kriterien der Schutzbedürftigkeit bei Nachweis einer GIS-Gebührenbefreiung den Zugang ermöglicht“, erklärt Werner Pietsch, Marketingleiter der Kelag. „Kunden von anderen Anbietern können auch einen Antrag stellen, müssen aber ihr bestehendes Vertragsverhältnis vorher beenden.“
Entlastung durch Strompreisbremse
Zusätzlich wirkt auch ab Anfang Dezember die Strompreisbremse, mit der bis zu einem gewissen Verbrauch Strom maximal zehn Cent pro Kilowattstunde koste. Diese Entlastung bleibt bis zum 30. Juni 2024 aufrecht und sollte dabei helfen, dass auch bedürftige Kärntner sich den Strom in Zukunft leisten können. Ab 01. Dezember kann man auf www.kelag.at/grundversorgung den entsprechenden Antrag stellen und weitere Informationen zum Thema finden.








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