Die Schließung der zweisprachigen Bezirksgerichte wird immer konkreter. Das Justizministerium dementiert zwar die Pläne, doch Geheimpapiere sagen ganz was anderes.
Schon seit Jahren wird über die Sinnhaftigkeit der kleinen zweisprachigen Gerichte in Bad Eisenkappel, Ferlach und Bleiburg diskutiert. Einerseits sind sie durch den Staatsvertrag von 1955 garantiert – andererseits ist die Auslastung teilweise so gering, dass sich nicht überall ein eigener Vollzeit-Richter auszahlt. So pendelt ein engagierter Gerichtsvorsteher zwischen Bleiburg und Bad Eisenkappel. In Ferlach ist zwar das Gericht zweisprachig – nicht aber der einzige Richter.
Wird das Verfassungsgesetz gekippt?
Reformpläne sehen schon lange, wie berichtet, nach und nach die Schließung der drei Häuser vor, gleichzeitig den Ausbau der zweisprachigen Justiz in Völkermarkt und auch in Klagenfurt.
Dafür muss allerdings ein Verfassungsgesetz gekippt werden – für das es, wenn schon nicht der Zustimmung, so vermutlich zumindest das Wohlwollen Sloweniens bedarf.
Schließung bereits Ende 2023 möglich
Justizministerin Alma Zadic ist daher vor wenigen Tagen in Wien mit ihrer slowenischen Kollegin Dr. Dominika Švarc Pipan zusammengekommen. „Wir können so ein Treffen der Ministerinnen bestätigen. Dabei war unter anderem auch die Stärkung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten ein Thema“, so Sprecher Mathias Klein. Konkrete Gerichtsschließungen gäbe es derzeit noch nicht, wird betont – obwohl immer wieder „Geheimpapiere“ kursieren, in denen schon Schließungstermine genannt werden. Ferlach und Bad Eisenkappel sollen bereits Ende 2023 aufgelöst werden, Bleiburg erst 2026.
„Es muss eine Lösung gefunden werden“
Im Justizministerium bemüht man sich trotzdem, den „offenen Dialog“ in der heiklen Causa zu betonen. Sowohl die drei großen slowenischen Volksgruppenverbände als auch die Gerichtspräsidenten von Klagenfurt und Graz seien eingebunden. „Es muss eine Lösung gefunden werden, um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten dauerhaft abzusichern und gleichzeitig einen effektiven Zugang zum Recht und einen uneingeschränkten Bürgerservice sicherzustellen“, erklärt Ministeriumssprecherin Sina Bründler.








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