Wirbel gibt es wieder einmal um die mögliche Schließung von Kärntner Bezirksgerichten. Wie berichtet, wackeln mit Ferlach, Bad Eisenkappel und Bleiburg just die zweisprachigen Standorte, die aber durch ein Verfassungsgesetz geschützt sind. Schon seit Jahren gibt es immer wieder Pläne für eine Gerichtsreform.
Bereits 2012 hätten in Kärnten von elf Bezirksgerichten sechs geschlossen werden sollen, um die Gerichtsbarkeit effizienter zu gestalten. Aus den Sparplänen ist nie etwas geworden – noch immer gibt es Gerichte in Klagenfurt, Villach, Spittal, Hermagor, Wolfsberg, St. Veit, Feldkirchen Völkermarkt sowie in Ferlach, Bad Eisenkappel und Bleiburg. Diese drei standen auch 2019 im Visier des Justizministeriums; jetzt gab es erneut Gespräche mit Slowenenvertretern, wie der „Krone“ auch bestätigt wurde.
TK fordert klare Position
Die Kärntner Landespolitik hat sich bisher immer gegen Schließungspläne verwehrt. Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer fordert auch diesmal eine klare Position gegen den Standortabbau ein: „Aus unserer Sicht sind die Bezirksgerichte ein wichtiger Teil der behördlichen Infrastruktur, der erhalten werden muss.“ Zudem sei die zweisprachige Gerichtsbarkeit eine „historische Errungenschaft“.
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