Millionenhonorare auf Staatskosten: Ob Hypobanker oder Großdealer - wer kein Geld hat, bekommt Verfahrenshilfe. Schwarze Juristenschafe wittern darin ein Geschäft.
Die Verfahrenshilfe garantiert eine kostenlose Rechtsvertretung. „Sie ist ein tolles Instrument, um finanziell benachteiligten Bürgern in Notsituationen zu helfen“, erklärt Susanne Laggner-Primosch, Direktorin der Kärntner Anwaltskammer. „Die Bewilligung obliegt dem Gericht.“ Die Anwälte müssen dann quasi gratis arbeiten - der Staat zahlt dafür in ihr Pensionssystem ein. So weit, so gut. Doch es gibt Ausnahmen.
Honorarforderungen im siebenstelligen Bereich
Bei Großverhandlungen mit mehr als zehn Prozesstagen vor einem Strafgericht besteht Anspruch auf eine „Sonderpauschalvergütung“; der Steuerzahler muss in solchen Fällen normale Anwaltstarife bezahlen. Und die sind bekanntlich nicht schmal. Bei diversen Hypo-Verfahren etwa suchten sich die Ex-Top-Manager mit Ex-Spitzensalär ihre Wunschanwälte in Wien aus und bekamen dafür Verfahrenshilfe bewilligt - dafür ergingen dann Honorarforderungen im siebenstelligen Bereich.
Das war auch der Kärntner Anwaltskammer zu bunt: „Wir wollen natürlich keinem Kollegen schaden, aber gegen solche Forderungen müssen wir im Sinne des Steuerzahlers vorgehen“, so Felix Fuchs. Also wurde das Landesverwaltungsgericht bemüht, um einen gierigen Advokaten in die Schranken zu weisen: Das Gericht hält rund 80.000 Euro an Honorar für die Verteidigung eines Ex-Bankchefs ausreichend; weitere Verfahren sind allerdings noch offen.
Aber natürlich gibt es auch umgekehrt schwarze Schafe: So bekam eine Klagenfurterin Verfahrenshilfe - bis sich herausstellte, dass sie am Kreuzbergl ein schönes und wertvolles Grundstück besitzt. Jetzt muss sie das Honorar zurückzahlen.
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