Die Preise schnellen in die Höhe - Kunden kommen aus Verträgen, die automatisch die Preisanpassungen weitergeben, nicht heraus. Das ist offenbar rechtswidrig - ein Innviertler hat über den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer jetzt erreicht, dass der Verbund einlenkt.
Es geht um die Vertragsbindung für ein Jahr bei Float-Tarifen. Bei einem Float-Tarif wird der Preis in der Regel monatlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst. Diese Anpassung erfolgt automatisch. Der Verbund verrechnet bei seinem Float-Tarif zusätzlich einen Fixpreisanteil. Das Risiko steigender Preise trägt somit ausschließlich der Kunde. Sinken die Preise, werden diese Senkungen auch automatisch weitergegeben.
Konsumentenbeschwerde gab den Ausschlag
Ein Konsument aus dem Innviertel hatte einen Float-Tarif beim Verbund abgeschlossen. Als sich der monatliche Teilzahlungsbetrag erhöhte, wollte der Konsument kündigen. Der Verbund verwies auf die Vertragsbindung von zwölf Monaten hin und lehnte die Kündigung ab. Nachdem der Verbund auch gegenüber der AK Oberösterreich nicht eingelenkt hatte, leitete der Konsumentenschutz ein Abmahnverfahren wegen der Vertragsbindung ein.
Unzulässige Vertragsbindung
Beim Float-Tarif tragen ausschließlich die Kunden das Risiko steigender Preise. Selbst bei exorbitanten Preissteigerungen, wie zuletzt, verhindert die Vertragsbindung, dass Kunden den Vertrag kündigen und zu einem anderen Lieferanten wechseln. Diesem gravierenden Nachteil steht kein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der langen Vertragsbindung gegenüber. Somit ist die Vertragsbindung rechtswidrig.
Verbund lenkt ein
Nach der Aufforderung zur Unterlassung der Verwendung der Vertragsklausel zur Vertragsbindung und der Ankündigung einer Klage lenkte der Verbund ein und gab eine Unterlassungserklärung ab.
Klage gegen die Schlaustrom GmbH
Auch die Schlaustrom GmbH versorgt ihre Kunden mit einem flexiblen Tarif. Hier wird der Preis sogar stündlich an die Preisentwicklung an der Börse angepasst und es besteht ebenso eine Vertragsbindung von zwölf Monaten. Anders als der Verbund war die Schlaustrom GmbH aber nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich veranlassten die Unterlassungsklage, wie die Arbeiterkammer in einer Aussendung mitteilt.
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