Der Justizfall rund um den einstigen Corona-Hotspot Ischgl geht in die nächste Runde: Die Finanzprokuratur hat in der Causa Rekurs gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien), die klagsabweisenden Ersturteile aufzuheben und neu zu verhandeln, erhoben. Darin behauptet die Finanzprokuratur, dass Fehler der Tiroler Behörden nicht der Republik Österreich zurechenbar wären, sondern vielmehr nur das Land Tirol dafür verantwortlich sei. Daher wären die gegen den Bund gerichteten Klagen abzuweisen.
Darüber informierte am Freitag der Verbraucherschutzverein (VSV). Aufgrund der neuen Verteidigungsstrategie der Finanzprokuratur, die der Anwalt des Staates ist, sehe sich der VSV genötigt, aus prozessualer Vorsicht nun auch zusätzlich das Land Tirol zu klagen, sagte VSV-Obmann Peter Kolba bei einer Pressekonferenz vor Beginn der ersten Verhandlung nach der Aufhebung der klagsabweisenden Ersturteile am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien.
Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler.
Peter Kolba
Der VSV sehe die Frage aber anders als die Finanzprokuratur. „Wir und unsere Gutachter sehen das nicht so, und auch das OLG Wien nicht. Die Tiroler Behörden wurden im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung tätig, daher haftet der Bund für deren Fehler“, so Kolba.
VSV schlägt Platter Verjährungsverzicht vor
„Um jedoch auf beiden Seiten sinnlose Geldausgaben zu vermeiden“, habe er am Freitag Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) vorgeschlagen, im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol bis zur Klärung der strittigen Rechtsfrage durch den Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Klage gegen das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten vorerst zuzuwarten. Im Fall eines Verjährungsverzichtes des Landes Tirol könnte man in Ruhe abwarten, bis eine gerichtliche Entscheidung zur Haftung des Bundes rechtskräftig wird. Stehe dann fest, dass der Bund haftet, würde sich eine Klage gegen Tirol endgültig erübrigen.
Keine Stellungnahme vom Land Tirol
Das Land Tirol wollte sich auf APA-Anfrage indes nicht weiter äußern. „Wir bitten um Verständnis, dass das Land Tirol zu laufenden Verfahren grundsätzlich keine Stellungnahme abgibt“, hieß es.
Als schweren Fehler im Fall Ischgl sieht Kolba unter anderem eine „nachweislich falsche Medieninformation des Landes Tirol vom 5.3.2020, in der wider besseres Wissen“ behauptet worden sei, in Ischgl infizierte Touristen hätten sich erst auf der Heimreise mit dem Coronavirus angesteckt. Die Presseaussendung habe der Beruhigung gedient und habe Berichterstattung verhindern sollen. „Und das ist gelungen. Es wurde nicht berichtet“, so Kolba.
Prominenter Hotelier im VSV-Visier
Anwalt Alexander Klauser kündigte an, dass der VSV erstmals auch gegen einen prominenten Hotelier aus Ischgl Klage einreichen werde. Die Klägerin war Gast in dem Hotel und hat sich vor der Anreise im Jahr 2020 explizit im Hotel erkundigt, ob alles ok sei und das Hotel habe „wider besseres Wissen erklärt, dass es in Ischgl keine Probleme mit Covid-19 gäbe“. Die Anfrage sei am 8. März erfolgt, fünf Tage nachdem schon bekannt gewesen sei, dass Isländer in Ischgl an Corona erkrankt waren.





Weitere Sammel- und Einzelklagen
Der VSV bringt in der Causa zudem weitere Einzelklagen für Rechtsschutzversicherte ein sowie eine Sammelklage für jene, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Diese werde von einem Prozessfinanzier unterstützt, sodass die Geschädigten kein Kostenrisiko treffe, berichtete Kolber.
Kolbas Nachfolgerin Daniela Holzinger-Vogtenhuber forderte von der Republik einen Runden Tisch, an dem über die Höhe der Ansprüche verhandelt werden solle. Die Summe der Ansprüche werde voraussichtlich zehn Millionen Euro nicht übersteigen. „Diesen Betrag erzielt der Tourismus in Ischgl in einer Winter-Sportwoche“, so Holzinger-Vogtenhuber.








Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).