Außer in Sachen Vorstrafen scheint im Leben des 52-jährigen Angeklagten nicht viel geklappt zu haben: Ehe futsch, verschuldet, arbeitslos und immer irgendwie im Clinch mit der Außenwelt. Nun wurde der mehrfach einschlägig vorbestrafte Unterländer am Mittwoch in Feldkirch (Vorarlberg) bereits zum elften Mal verurteilt. Dieses Mal wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung.
Am Mittwoch steht der Amtsbekannte wieder wegen einer Nachbarschaftsgeschichte vor dem Richter. Diesmal, weil er Mitte Mai dem 46-jährigen Zweitangeklagten das Stromkabel abgezwickt und mit einem Stein die Glasscheibe der Haustüre eingeschlagen hatte. Im Gegensatz zum unbescholtenen Zweitangeklagten, der zugibt, damals zum Gegenschlag ausgeholt und zwei Fensterscheiben des Widersachers durch Steinwürfe zerschlagen zu haben, bekennt sich der Arbeitslose für nicht schuldig.
Ein Geduldsfaden dick wie ein Schiffstau
Entsprechend mühsam gestaltet sich daher die Einvernahme durch den Richter, dessen Geduldsfaden sich im Laufe der Verhandlung als regelrechtes „Schiffstau“ entpuppt. Eine Kostprobe: Auf die Frage des Richters, was der Angeklagte von Beruf sei, antwortet der: „Viel.“ Der Richter: „Geht es vielleicht etwas genauer?“ Der Angeklagte: „Im Moment bin ich Verteidigungsbewohner.“
Der Richter gibt nicht auf: „Sie bekommen 800 Euro monatlich vom AMS, richtig?“ „Kann sein“, meint darauf nur Angeklagte. Sein Kommentar in Bezug auf die zehn Vorstrafen kann man ebenfalls als Provokation werten: „Interessant. Darf ich mal den Zettel sehen?“ Worauf der Herr Rat dem Delinquenten kurz die Waden nach vorne richtet: „Ich sag Ihnen eines: Sie können das hier in die Länge ziehen, aber heute wird ein Urteil gesprochen.“
Ziemlich lebhaft beschreibt der Beschuldigte hingegen den Vorfall vom Mai aus seiner Sicht: „Es war wie ein Terroranschlag. Ich saß glücklich vor meinem Bildschirm. Dann wurde es dunkel und leise in meiner Wohnung. Da sah ich im Licht des Mondscheins den Zweitangeklagten, wie er Steine durch meine Fensterscheiben warf.“ Dabei seien sein Computer, ein Laptop und ein Tisch demoliert worden.
„Geld stinkt nicht“
Das Angebot des Zweitangeklagten, ihm die Gegenstände durch Gebrauchte zu ersetzen, schlägt er aus. Die 250 Euro als Schadenswiedergutmachung nimmt er hingegen an: „Geld stinkt nicht.“ Nachdem der Richter die damalige Äußerung des 52-Jährigen gegenüber der Polizei, er werde dem Zweitangeklagten in den Kopf schießen, lediglich als Unmutsäußerung wertet, fällt das noch nicht rechtskräftige Urteil: 1600 Euro Geldstrafe.








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