Covid-Regel gekippt

Vorarlberger Brüderpaar muss Strafe nicht zahlen

Vorarlberg
02.08.2022 13:45

Im ersten Lockdown betrat das Brüderpaar einen Sportplatz - trotz Verbotes. Der Verfassungsgerichtshof stufte das Betretungsverbot von Sportplätzen nun aber als gesetzeswidrig ein.

Das vom Gesundheitsministerium verordnete Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Lockdowns im März und April 2020 war gesetzwidrig. Zu diesem Schluss kam nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Verordnung sei unzureichend nur mit dem allgemeinen Hinweis auf die Bekämpfung der Coronapandemie begründet worden, so der VfGH zu einer Beschwerde gegen die Strafzahlungen zweier Brüder aus Vorarlberg.

Strafe aufgehoben
Es fehle an dokumentierten Entscheidungsgrundlagen, um die Einschränkung des Grundrechts auf persönliche Freiheit nachvollziehbar zu machen, zitierten Vorarlberger Medien den VfGH am Dienstag. Die beiden Brüder wurden damals dabei „erwischt“, als sie einen Sportplatz im Raum Bregenz betreten hatten. Sie wurden schließlich zu Geldstrafen von jeweils 145 Euro verdonnert. Die Strafen wurden damals von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängt. Das Bruderpaar allerdings gab nicht klein bei, sondern legte Beschwerde ein - erfolgreich. 

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