Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck, das mögliche Verfahrensmängel beandstandet hatte, musste sich am Dienstag in Feldkirch ein Kranführer erneut vor Gericht verantworten. Abermals setzte es für den 55-Jährigen einen Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung.
Das jetzige Urteil (zwei Monate bedingte Haft und 4800 Euro Geldstrafe) ist zwar ein milderes, als in der Erstverhandlung im Herbst des vergangenen Jahres. Für Richterin Silke Sandholzer steht aber fest, der angeklagte Bregenzerwälder hat vor zwei Jahren seine Sorgfaltspflicht als Kranführer grob fahrlässig verletzt und somit den Tod eines 13-jährigen Buben verschuldet. Dieser war in der Gemeinde Doren bei Verladearbeiten durch einen verrutschten Stahlträger so schwer am Kopf getroffen worden, dass er kurz darauf im Krankenhaus verstarb.
Der Kranführer wurde daraufhin zwar auch schon wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Nachdem das OLG dieses Urteil jedoch wegen möglicher Verfahrensmängel aufgehoben hatte, wurde am Dienstag der Fall erneut am Landesgericht Feldkirch verhandelt.
Die Schuldfrage galt es nicht mehr zu klären. Dass der 55-Jährige für den Tod des Burschen verantwortlich ist, steht fest. Die Frage lautete, ob der Kranführer beim Verladen damals fahrlässig oder doch grob fahrlässig gehandelt hat. Was sich auf die Strafbemessung auswirkt. „Sie gaben keine Einweisung. Sie wussten, dass sich der Junge und sein Vater im Gefahrengebiet befanden“, bemängelt die Richterin. Das bedingte Urteil ist nicht rechtskräftig.















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