Böse Überraschung für einen Pensionisten nach Einbruch in Kärntner Geldinstitut. Seine Goldmünzen im Wert von 89.000 Euro wurden gestohlen - doch laut Gericht erhält er den Schaden nicht ersetzt!
Safe oder Schließfach: Nicht für jeden Bankkunden dürfte sofort klar sein, wo der Unterschied liegt und was er wo aufbewahren darf. So erging es wohl auch einem Pensionisten, der bei der Hausbank seines Vertrauens im Raum Feldkirchen ein Schließfach gemietet hatte. Dieses ist grundsätzlich nur für Urkunden und Sparbücher vorgesehen.
Der Mann lagerte dort dennoch Golddukaten im Wert von 89.000 Euro. Bis die Bank zum Tatort wurde: Panzerknacker räumten Hunderte Schließfächer aus, auch das Ersparte des Kärntners war weg.
Berufung gegen Entscheidung des Gerichts
Der Kunde hielt das Geldinstitut für haftbar und klagte. Doch Richter Daniel Überbacher wies das Schadenersatzbegehren ab: Der Mann sei richtig aufgeklärt worden, dass Wertgegenstände nicht im Schließfach deponiert werden dürften. Somit bleibt er auf seinem Schaden sitzen. Das akzeptiert das Einbruchsopfer nicht - Berufung beim Oberlandesgericht Graz.
Dessen Entscheidung wird spannend: Immerhin gab es seit 2020 rund 25 Millionen Euro Schäden bei Schließfachcoups!
















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).