„Krone“-Ombudsfrau

22 Stunden am Flughafen statt zehn Tage auf Island

Ombudsfrau
13.07.2022 07:00

Statt Wasserfällen, Geysiren und spektakulären Landschaften auf Island erlebte ein Niederösterreicher kürzlich live das aktuelle Flugchaos in Europa. Welche Ansprüche Betroffene haben, erklärt die Ombudsfrau mit der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

Eigentlich wollte Claus H. am 1. Juli für zehn Tage nach Island reisen. Weiter als Deutschland ist der Niederösterreicher nicht gekommen. „Mein Abendflug aus Wien hatte so viel Verspätung, dass ich den Anschluss in Düsseldorf verpasst habe“, so der Leser. Die Airline habe zwar ein Hotel organisiert, um 3.15 Uhr sei er wieder in der Schlange des Airline-Schalters gestanden.

Wie es für Herrn H. weiterging
Dort sei ihm nach drei Stunden Wartezeit erklärt worden, dass er frühestens zwei oder drei Tage später - fast nach der Hälfte des Urlaubs - nach Reykjavik fliegen könne. Weil keine andere Verbindung angeboten worden sei, entschied sich Herr H., zurück nach Österreich zu fliegen, erhielt erst einen Abendflug. „Am Ende hatte ich statt zehn Tagen Island einen 22,5-stündigen Aufenthalt am Flughafen Düsseldorf“, war Herr H. empört. Ohne Erfolg versuchte er via Hotline seine Ansprüche geltend zu machen.

Die Reaktion der Airline
Auf Ombudsfrau-Anfrage bedauerte Eurowings die Unannehmlichkeiten. Bei besonderen Verkehrsspitzen, etwa an Ferienwochenenden, gebe es immer wieder Engpässe, wie man sie derzeit auf fast allen großen Flughäfen Europas erlebe. Herrn H. werde der gesamte Flugpreis, 470 €, erstattet. Außerdem erhält er 400 € Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung.

Welche Ansprüche Fluggäste haben
Verzögert sich der Abflug um eine bestimmte Zeit, muss die Airline - unabhängig von der Flugdistanz - kostenlose Erfrischungen und Snacks zur Verfügung stellen. Es gilt: Je größer die Verspätung, desto mehr Betreuungsleistungen müssen angeboten werden. Weitere Leistungen wie die Unterbringung in einem Hotel oder der Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft stehen bei Bedarf zu, also wenn der Flug etwa auf den nächsten Tag verschoben wird.

Was aber, wenn keine Verpflegung oder Unterkunft angeboten wird? „Zuerst versuchen, das Unternehmen zu kontaktieren, bevor man selbst Ausgaben tätigt“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf). Bietet die Airline keine Lösung, muss man selbst ein Hotel organisieren. Wichtig ist, Rechnungen und Belege für Ausgaben aufzuheben.

Entschädigung bei verspäteter Ankunft
Laut EU-Fluggastrechteverordnung steht Fluggästen bei verspäteter Ankunft am Endziel ab drei Stunden oder mehr eine finanzielle Entschädigung zu - diese liegt je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro. Bei Verbindungen mit Anschlussflügen zählt nur die Entfernung zwischen dem ersten Abflugort und dem endgültigen Reiseziel.

Nicht zahlen muss die Airline, wenn die Verspätung wegen außergewöhnlicher Umstände entsteht. Dazu zählen Ereignisse wie Naturkatastrophen, Vulkanausbruch, Vogelschlag oder auch aggressive Fluggäste, sogenannte unruly passengers. Wichtig: Betreuungsleistungen stehen auch dann zu, wenn sich die Fluglinie auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Wie man zu seinem Recht kommt
Als Konsument muss man zuerst selbst die Fluglinie kontaktieren und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Dazu bietet die apf Musterbriefe an. Findet sich keine Lösung, kann man bei der apf einen Schlichtungsantrag einbringen. Im Gegensatz zu manchen Unternehmen, die bis zu einem Drittel Erfolgsprovision kassieren, ist der Service der apf kostenlos und provisionsfrei!

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