Nicht rechtskräftig

Freispruch im Prozess um gefälschte FFP2-Masken

Burgenland
20.06.2022 14:38

Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie soll ein Firmenchef 604.000 Euro für unbrauchbare Schutzmasken kassiert haben. Er selbst hätte nicht gewusst, dass die Masken ihren Verwendungszweck nicht erfüllen...

Im Jahr 2020 waren Schutzmasken ein begehrtes Gut und weltweit vergriffen. Ein Unternehmer aus dem Nordburgenland soll einem Geschäftspartner aus Deutschland mitgeteilt haben, dass er hochwertige FFP2-Masken des Herstellers 3M auf Lager habe.

Dafür kassierte der Mann Anzahlungen in Höhe von 604.000 Euro, doch in Deutschland wartete man vergeblich auf die versprochenen Masken. „Der Angeklagte hat die Lieferung immer wieder verzögert und dann sogar einmal die Verfügbarkeit vorgetäuscht“, so der Staatsanwalt beim Prozess in Eisenstadt. Dadurch sollen dem Käufer zusätzliche Kosten entstanden sein, weil dieser Lkw zur Abholung der Masken geschickt habe, die gar nicht vorhanden waren.

Masken gefälscht
Schließlich lieferte der Burgenländer doch noch rund 200.000 Masken - die sich allerdings als minderwertig herausstellten. Beim Verfahren wegen schweren Betrugs sprach der Angeklagte von einem Missverständnis. Zudem habe er nicht gewusst, dass die Masken unbrauchbar waren: Freispruch im Zweifel, nicht rechtskräftig. 

Porträt von Burgenland-Krone
Burgenland-Krone
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