Mit Parkgebühren

Höchstgericht-Urteil: Abzocke beim Stromtanken?

Oberösterreich
15.06.2022 06:00

In Linz müssen E-Autobesitzer auch Kurzpark-Gebühren entrichten. Die Landeshauptstadt legt damit das Höchstgericht-Urteil sehr streng aus. Der ElektroMobilitätsClub Österreich möchte eine Ausnahme von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

„Allein, dass es ein höchstgerichtliches Urteil brauchte, um die Sachlage zu klären, zeigt, wie kompliziert die Materie ist“, sagt ÖAMTC-Jurist Jürgen Niedermaier über die Gebührenpflicht bei E-Auto-Ladestationen in Linz. Denn was viele E-Autobesitzer nicht zu wissen scheinen: Auch im Halte- und Parkverbot mit Zusatztafel „ausgenommen Ladevorgang von E-Autos“ neben der Stromzapfsäule benötigen E-Autos einen Parkschein. Die „Krone“ berichtete.

Bis September 2019 war das Parken für E-Autos in Linz gratis. Im Jahr 2020 folgte dann das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das explizit auch die Situation in Linz anspricht. Gert Scherhammer vom ElektroMobilitätsClub Österreich (EMC): „Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist allerdings keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung. Da gäbe es Spielraum für die Stadt Linz. Man müsste das ausjudizieren. In Wels funktioniert es ja auch.“ In der Messestadt kann während des Ladevorganges bis zu zwei Stunden gratis geparkt werden.

Auch in anderen Städten gibt es diese Ausnahme für E-Autos. Scherhammer: „Allerdings besteht in Großstädten die Tendenz, Parkgebühren einzuführen, da es immer mehr E-Autos gibt und die Städte erkennen, dass ihnen Geld entgeht.“

Peter S., aus dem Steyrtal zu Besuch in Linz, wurde ebenfalls gestraft: „Damit Gäste, die ihr Geld den Wirtschaftstreibenden und Gastbetrieben in Linz bringen, nicht glauben, dass sie abgezockt werden sollen, schlage ich vor, Hinweise an den Zusatztafeln oder direkt an den Ladesäulen anzubringen.“

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