Es sah so aus, als würde ein Oberösterreicher für seine Fotovoltaik-Anlage um eine Förderung umfallen. Mit deren Beantragung hatte der Leser aus gutem Grund zugewartet. Die Ombudsfrau fragte beim zuständigen Ministerium nach.
Als Jürgen E. um Bundesförderung für das fast fertig gestellte Projekt ansuchen wollte, war der Fördertopf bereits ausgeschöpft. Den Antrag hatte der Oberösterreicher zuvor noch nicht gestellt. Er wusste nicht, ob die Fotovoltaik-Anlage wegen möglicher Lieferverzögerungen einzelner Teile bzw. des Elektriker-Termins rechtzeitig - in der für den Zuschuss vorgegebenen Frist - fertig gestellt sein würde.
Problem für Leser bei neuem Fördertopf
Herr E. fand dann heraus, dass es einen neuen Fördertopf gibt. Das Problem: Die Unterstützung erhält man nur, wenn die Anlage nach dem 21. April errichtet wird. „Ich finde es ärgerlich, dass ich leer ausgehen soll“, wandte sich der Leser schließlich mit der Bitte um Unterstützung an die Ombudsfrau.
Wie das Klimaschutzministerium reagierte
Das Klimaschutzministerium teilte auf Anfrage mit, beim Übergang der Förderung vom Klima- und Energiefonds auf das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sei es in manchen Fällen dazu gekommen, dass Anlagen bereits gebaut oder geplant wurden, es dafür aber noch keine Förderzusage gab. Man habe für solche Fälle eine Übergangslösung geschaffen, die auch Herr E. in Anspruch nehmen kann.
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