Junge Frauen belästigt

„Kurzer Prozess“ mit übergriffigem Landesbeamten

Oberösterreich
23.05.2022 06:00

Kurzen Prozess macht das Land Oberösterreich mit einem Landesbeamten einer unteren Führungsebene: Er belästigte, wie es heißt, „eine Handvoll“ junger Frauen mit „unangebrachter verbaler Zuwendung“ und „distanzlosem Verhalten“, beispielsweise einer Umarmung.

„Sexuelle Belästigung“ im strafrechtlichen Sinn soll es keine gewesen sein. Trotzdem sind die Konsequenzen für den – eigentlich auch politisch gut vernetzten – Landesbeamten weitreichend: „Nach Beurteilung des Sachverhalts wurde die Person umgehend von ihrer Vorgesetztenfunktion entbunden und beurlaubt. Er wird künftig keine Führungsrolle mehr beim Land OÖ ausüben und auch die damit in unserem Gehaltsrecht verbundenen Gehaltseinbußen zu tragen haben“, heißt es auf „Krone“-Anfrage aus der Personalabteilung des Landes Oberösterreich.

Eine betroffene Frau suchte Unterstützung
Eine der von Übergriffen betroffenen Frauen hatte sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Landes gewendet. Diese kümmert sich mit ihrem Team um aktuelle Fälle, aber auch um Prävention. Wie das im konkreten Fall genau ablief, ist derzeit nicht zu klären, da die Beauftragte unerreichbar im fernen Ausland auf Urlaub ist. Aus der Personalabteilung wird das Vorgehen so beschrieben: „Für die Betroffenen wurde unmittelbar Abhilfe geschaffen und stand von Anfang an umfassende Beratung und Begleitung zur Verfügung. All diese Maßnahmen wurden natürlich auch unter Einbindung und im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten getroffen.“

Land hat Lehren aus #metoo gezogen
Der aktuelle Fall zeigt eindrücklich, dass man aufseiten des Landes Oberösterreich die Lehren aus #metoo und ähnlichen Debatten gezogen hat. „Was für manche Männer vielleicht noch ein normales Verhalten ist, davon fühlen sich manche Frauen aber belästigt“, beschreibt ein am Rande beteiligter Mann, wie man heutzutage umdenken muss.

Keine Toleranz für solches Fehlverhalten
Offiziell heißt es: „Das Land Oberösterreich toleriert in keiner Weise unangemessene oder diskriminierende Verhaltensweisen. Je nach Sachverhalt und Schwere werden mit der Personalabteilung umgehend die entsprechenden Konsequenzen gezogen“. Über die gesetzte Sofortmaßnahme der „Degradierung“ hinaus wurde auch ein Disziplinarverfahren gegen den Landesbeamten eingeleitet, deshalb ist er inzwischen mal beurlaubt - wie man hört, auf Kosten seiner stehenden Urlaubstage. Wie das letztlich ausgeht, ist noch nicht absehbar.

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