Als Kellnerin war sie positiv auf Corona getestet worden und hatte dennoch gegen Quarantäneregeln verstoßen. Aus diesem Grund musste sich die 40-jährige Deutsche am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Sache endete mit einer Diversion in Form von 400 Euro Geldstrafe recht glimpflich.
Richterin Sabrina Tagwercher sprach von einem Sonderfall. Denn in der Tat waren in besagter Geschichte mehrere widrige Umstände aufeinandergetroffen. Zur Sache im Detail: Die Beschuldigte hatte vergangenen August als Kellnerin auf der Wiesbadener Hütte gearbeitet, als bei ihr ein Antigen-Test positiv ausfiel.
Zwar lieferten zwei von der Bergrettung durchgeführte PCR-Tests die gleichen Ergebnisse, der schriftliche Absonderungsbescheid in Form einer Mail konnte jedoch aufgrund des fehlenden Internetempfangs in 2000 Metern Höhe, wo nämlich die Hütte steht, nicht zugestellt werden.
So harrte die Beschuldigte eine Nacht in ihrem Kämmerlein aus und beschloss schließlich, mit ihrem Lebensgefährten den Nachhauseweg in Richtung Deutschland anzutreten. Zuerst auf Schusters Rappen ins Tal, dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
„Ich habe Brustkrebs und chronische Kolitis. Mein Immunsystem ist sehr geschwächt. Deshalb hatte ich Angst, falls ich medizinische Versorgung brauchen sollte. Und 14 Tage Quarantäne in einem sechs Quadratmeter kleinen Zimmer, ohne eigene Dusche und Klo durchzustehen, das hätte ich nicht geschafft.“ Weshalb Staatsanwalt und Richterin dem Antrag der Verteidigung auf Diversion stattgaben.
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