Opfer starb noch am Tatort: 25 Verletzungen beim Nachbarn, der aber überlebte. Vor Gericht in Wien stand ein x-fach Vorbestrafter. Der 46 Jahre alte Mann wurde am Dienstag wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt - und aufgrund der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
„Das kann ich nie gutmachen. Mit dem, was ich da getan hab, muss ich eh leben.“ Die Einsicht hat der 46-jährige Angeklagte in Wien. Aber sie kommt zu spät. Für ihn, in erster Linie aber für seine Opfer. Seine Ex-Freundin, die er mit zwölf Stichen „übertötete“, wie es im Gerichtsjargon oft heißt. Und seinen Wohnungsnachbarn mit 25 Stich- und Schnittwunden - die dieser nur überlebte, weil ein weiterer Nachbar wegen des Lärms durch den Türspion linste, den Schwerverletzten in seine Wohnung zerrte und die Rettung alarmierte!
Apropos Gerichtsjargon - der ist dem Angeklagten geläufig. Er hat nicht weniger als 21 Vorstrafen, auch wegen Gewalttaten. Doch Mord und Mordversuch - das ist auch für ihn ungewöhnlich, und er nützt den Prozess zur „Generalbeichte“. Schildert, wieso ihn „der Zorn so extrem“ packen konnte, dass er zum Klappmesser griff und auf die Frau, die er angeblich liebte, einstach.
Man lebte in einer Einrichtung mit betreuten Wohnungen in Wien-Floridsdorf. Und man lebte eine On-off-Beziehung, bedingt auch durch Drogen, samt Streit und Polizeieinsätzen. Zwei davon unmittelbar vor der Tat.
Hier findet Richter Stefan Apostol auch eines der Motive. Sie, sagt der Angeklagte, habe ihm nämlich seine Ersatzmedikamente für eine ganze Woche gestohlen. Während er für sie Zigaretten holen war: „Und wie i zruck war, war sie beim Nachbarn.“ Da sei er dann da gewesen, der extreme Zorn. Sie rief erneut die Polizei, er stach zu. „Wahrscheinlich war schon der erste Stich tödlich“, sagt der 46-Jährige, „der Rest Verzweiflung.“ Diese unterstreicht sein Anwalt Rudolf Mayer und hofft auf Therapieerfolge. Zur Einweisung kommt aber auch lebenslange Haft.
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