Nach wie vor sind Menschen mit Nachwirkungen aus den Anfängen der Corona-Pandemie beschäftigt - unter anderem was abgesagte Reisen betrifft. Ein Leser konnte 2020 einen Tirol-Urlaub nicht antreten, erhielt dafür einen Gutschein. Diesen wollte der Niederösterreicher nun einlösen. Doch dabei kam es zu Problemen.
Ein Doppelzimmer für zwei Personen in einem Hotel in Tirol hatte Wilhelm K. für März 2020 über eine Reise-Plattform gebucht. Und dafür auch eine Anzahlung geleistet. Der Urlaub musste dann wegen Corona storniert werden. Für den angezahlten Betrag erhielt der Leser in weiterer Folge eine Gutschrift vom Hotel.
Heuer wollte Herr K. erneut ein Zimmer in der betreffenden Unterkunft buchen und bat um Einlösung des Gutscheins. Doch man teilte ihm mit, dass die Gutschrift nur bis Dezember 2021 gültig gewesen sei, weshalb der Niederösterreicher letztlich die „Krone“ um Hilfe ersuchte.
Ombudsfrau bemühte sich um Lösung
Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen an Booking.com, wo das Hotel gebucht wurde, gewandt. Folgende Nachrich: Herr K. bekommt nun einen Gutschein, den er zu einem für ihn passenden Zeitpunkt einlösen kann.
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