Vorsichtige Öffnungen

Maske, G-Regeln: Das gilt ab Samstag in Wien

Familie
04.03.2022 16:41

Vorsichtiger als der Rest Österreichs lautet die Devise Wiens hinsichtlich Lockerungen der Pandemie-Regeln ab Samstag. In manchen Bereichen wird aber dennoch vorsichtig geöffnet, und auch die Maske fallen gelassen. Was ab morgen wo gilt - hier ein Überblick:

  • Lokalbesuche: Anders als in den anderen Bundesländern gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel (Impf- oder Genesungszertifikat) für Gäste. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt jedoch sowohl für Personal als auch für Kunden.
  • Nachtgastro und Hotels: Die Sperrstundenregelung entfällt und die Clubs und Diskotheken können somit wieder ihre Pforten öffnen. 2G ist aber auch dort nötig. Hotelgäste brauchen keinen G-Nachweis mehr - außer für den Gastro-Bereich in den Betrieben.
  • Veranstaltungen, Sport: Die Regeln des Bundes für Outdoor-Veranstaltungen werden übernommen. Für Indoor-Veranstaltungen gilt in Wien hingegen weiterhin eine Maskenpflicht, 2G entfällt. Im Indoor-Sport gilt eine umgekehrte Maßnahme: Es gilt weiter die 2G-Regel, dafür muss keine Maske getragen werden.
  • Handel, körpernahe Dienstleister: Im lebensnotwendigen Handel (Supermärkte, Apotheken, Banken, Post) gilt weiterhin die Maskenpflicht - auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kunden weiterhin eine Maskenpflicht. Mitarbeiter können auf die Maske aber verzichten. Gleiches gilt bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine Maske, das Personal nicht.
  • Öffis: Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich muss auch in Wien weiter Maske getragen werden.
  • Spitäler: Für Besucher gilt künftig 2,5G. Neben Impf- oder Genesungszertifikat darf auch ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgezeigt werden. Maske muss jedoch weiter getragen werden. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht - samt permanentem PCR-Screening.
  • Kindergärten: Zumindest Eltern bzw. externe Gäste müssen weiter Maske tragen. Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. Neben Impf- oder Genesungszertifikat darf auch ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder aber auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorgezeigt werden.
  • Schulen: Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche - zumindest bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht können für Bereiche mit G-Regel ebenfalls einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) heranziehen.
  • Arbeitsplatz: Keinen Unterschied mehr gibt es am Arbeitsplatz. Der Bund hat die 3G-Regelung dort aufgehoben. Das gilt auch für Wien.

Die sogenannte Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung ist bis 31. März gültig.

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