Preuner lenkt ein

Stadt will Schaden-Deal nun doch nicht widerrufen

Salzburg
10.02.2022 14:14

Das Tauziehen um den Vergleich zwischen der Stadt Salzburg und ihrem Ex-Bürgermeister Heinz Schaden aufgrund der Anwaltskosten in der Causa Swap scheint ein Ende zu haben: Nach einer Sitzung des Stadtratskollegiums einigten sich die Stadtpolitiker, den ersten im September vor Gericht bedingt abgeschlossenen Vergleich in Höhe von 250.000 Euro beizubehalten. Heißt: Anders als Bürgermeister Harald Preuner kürzlich angekündigt hat, wird der damals abgeschlossene Vergleich nicht widerrufen. Heißt auch: Wenn Schaden nicht widerruft und die 250.000 Euro bezahlt, ist die jahrelange Causa so gut wie erledigt. Dies muss nun der Stadtsenat am 21. Februar beschließen. Preuner betont: „Ich will Schaden, nichts Böses. Es geht mir um das Steuergeld.“ 

Eine befürchtete Steuer-Nachzahlung brachte den jetzigen Stadtchef dazu, den Deal mit Schaden in Zweifel zu ziehen, die „Krone“ berichtete: Das Finanzamt soll eine Nachzahlung verlangt haben für die Rückerstattung der Anwalts- und Gutachterkosten, die die Stadt Salzburg ihrem damaligen Bürgermeister im Zuge seines Strafverfahrens in der Causa Swap bezahlt hatte. Bekanntlich hatte Salzburg 1,3 Millionen Euro für Schaden und zwei mitangeklagte Spitzenbeamten vorgelegt. Die Steuer-Nachforderung passierte bereits bei den zwei wie Schaden verurteilten Spitzenbeamten, mit denen sich die Stadt schon vor Monaten auf einen Vergleich geeinigt hat. Jetzt befürchtete die Stadt eine solche Nachzahlung auch im Falle Schadens. Deshalb drohte Preuner mit dem Widerruf des Vergleichs. Das scheint nun, nach der Sitzung der Stadträte, vom Tisch zu sein: „Mir geht es nicht darum, Schaden oder irgendjemandem etwas auszuwischen, sondern um das Steuergeld“, meint Preuner auf „Krone“-Nachfrage.

SPÖ ortet Einlenken der ÖVP wegen „ständigem Draufhaufen auf Schaden“
Das sieht Vize-Bürgermeister und Schadens Parteikollege, Bernhard Auinger (SPÖ), etwas anders: „Die ÖVP weiß jetzt wohl, dass das ständige Draufhaufen auf Schaden nicht mehr goutiert werde. Es ist der Eindruck entstanden, dass man Schaden vernichten wolle. Deshalb sind wir gegen das Aufkündigen des Vergleichs.“ Die Steuer-Nachforderung beruhe für Auinger nur auf einem Gutachten, andere Steuerberater hätten ihm gegenüber eine andere Meinung vertreten. „Wenn eine Vorschreibung des Finanzamtes kommt, wird die Stadt Beschwerde einlegen und die Sache rechtlich prüfen“, so Auinger. Es bestehe auch noch eine Möglichkeit, eine etwaige Steuer-Nachzahlung über die Werbungskosten der Betroffenen abschreiben zu lassen. „Dann käme ein Null-Summen-Spiel heraus.“

Stadtsenat am 21. Februar am Zug
Stadträtin Martina Berthold (Bürgerliste) zeigte sich erfreut, dass „bei der Sitzung erstmals transparente Informationen auf den Tisch kamen“. Die ganze Sache ziehe sich schon Jahre hin und sei für alle Seiten, gerade für Schaden, eine „große Stressbelastung“. Man wolle jetzt endlich „einen erträglichen Abschluss für Schaden“ finden. Jedenfalls werden die Ergebnisse der heutigen Sitzung in einen Amtsbericht einfließen, der dem Stadtsenat am 21. Februar zum Beschluss vorgelegt wird. Die Widerrufsfrist für den Vergleich endet mit 1. März. Sollte nun plötzlich Schaden widerrufen, was nicht zu erwarten ist, könnten die Stadt und der Ex-Bürgermeister sich am 20. April wieder im Landesgericht wiederfinden. Falls nichts passiert, muss Schaden ab März das Geld zurückzahlen. 

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