Gerichtsmediziner Daniele Risser führte in seinem Gutachten aus, dass Stefanie P. an einer tiefen Stich- bzw. Schnittwunde in den Hals starb, nachdem der Täter der zu diesem Zeitpunkt gefesselten jungen Frau Verletzungen im Brust- und Bauchbereich zugefügt hatte. "Der Tod ist nach einer Läsion an der Halsschlagader zu Lebzeiten infolge Verblutens nach außen eingetreten", sagte der Sachverständige. Das Blut sei "herausgespritzt", der Tod zwei bis drei Minuten nach Eröffnung der Halsschlagader erfolgt.
Zerteilen der Leiche dauerte fast 1 Stunde
"Man muss davon ausgehen, dass das ein Todeskampf war", stellte Risser fest. Möglicherweise habe Stefanie P. auch noch gelebt, als ihr in die Nase geschnitten wurde. Demgegenüber ging Risser davon aus, dass ihr ein Ohr "eher in der agonalen Phase, wo das Leben ausgehaucht wird", abgeschnitten wurde. Jedenfalls postmortal wurde dem Opfer eine Tätowierung mit dem Schriftzug "Philipp" aus dem Bauch geschnitten. Dasselbe stellte Risser in Bezug auf Verunstaltungen der primären Geschlechtsmerkmale fest.
Das Zerteilen der Leiche - der Kopf wurde zwischen dem fünften und sechsten Halswirbel abgetrennt, die beiden Arme jeweils an den Schultergelenken - dürfte laut Risser 30 bis 60 Minuten in Anspruch genommen haben. Die Leiche habe insgesamt 200 Läsionen aufgewiesen.
Nur DNA-Spuren von Mordopfer und Philipp K. auf Tatwaffen
Anschließend kam die DNA-Gutachterin Christina Stein zu Wort. Sie hatte im Geschirrspüler in der Wohnung des Angeklagten sichergestellte Messer und auch eine Schere untersucht. Auf sämtlichen Gegenständen fanden sich die DNA-Merkmale von Stefanie P., was insofern auch nicht erstaunte, weil an den Klingen Blut erkennbar war. Auf dem Griff eines türkisen, abgebrochenen Messers fand sich eine Mischspur aus dem Erbgut der Getöteten und des Angeklagten. Ähnlich sah es bei der Schere aus. Es hätten sich bei diesen Gegenständen abgesehen von Philipp K. "keine Hinweise auf eine weitere männliche Person" gefunden, sagte Stein.
Hose des Angeklagten "flächendeckend beblutet"
Die Sachverständige hatte auch Kleidung - eine Bluejeans, eine Unterhose und Socken - des Angeklagten untersucht, die dessen Mutter am Nachmittag des 2. Juli 2010 und damit wenige Stunden nach dem inkriminierten Verbrechen gewaschen hatte. Auf den Socken ließ sich Blut von Stefanie P. nachweisen. Die Jeans waren im Bereich der Oberschenkel sogar "relativ flächendeckend beblutet", gab Stein zu Protokoll. Mit der Aussage des Angeklagten konfrontiert, der dies darauf zurückgeführt hatte, er habe das Blut seiner von fremder Hand in seiner Wohnung ermordeten Ex-Freundin am Boden kniend aufgewischt, meinte Stein, dies sei mit der vorgefundenen Verschmutzung "eher nicht in Einklang zu bringen".
Zu guter Letzt ging es noch um zwei Paar Einweghandschuhe, die im selben Müllcontainer entdeckt wurden, in dem auch die sterblichen Überreste der jungen Studentin lagen. Drei Handschuhe waren umgestülpt worden. Auf der Außen- und Innenseite von zwei Handschuhen fanden sich Mischprofile einer unbekannten Frau und eines unbekannten Mannes. Auf der Innenseite des dritten Einweghandschuhs waren ebenfalls diese Profile nachweisbar, die weder in der österreichischen noch in der internationalen DNA-Datenbank aufscheinen. Darüber hinaus war in diesem Fall aber auch die DNA von Stefanie P. haften geblieben.
Zur Bewertung dieser Beweismittel befragt, meinte Stein, am wahrscheinlichsten sei, dass es sich hiebei um "reine Übertragungsspuren" handle, dass also die in den Müllcontainer im Müllraum der Wohnhausanlage geschmissenen Leichenteile mit den bereits darin befindlichen Handschuhen in Berührung kam. "Wenn die Handschuhe beim Hantieren mit der Leiche getragen worden wären, hätte ich Blut und viel ausgeprägtere Spuren von Stefanie P. sehen müssen", hielt die Sachverständige fest.
"Kronzeugen" gibt es offenbar nicht
Den angekündigten Kronzeugen und die von der Mutter des Angeklagten avisierte Wende in der Verhandlung - ihr Sohn habe den Mord an seiner Ex-Freundin nur zugegeben, um sie, die Mutter, zu schützen, der wahre Mörder sei Oliver D., ein Bekannter K.s, der irgendwie mit ihrem Ex-Freund verbandelt sei (mehr dazu siehe Infobox) - gibt es offenbar nicht, wie eine Befragung des Landeskriminalamts mit einem Detektiv ergeben hat. "Ich habe keinen Zeugen, der diesen Beweis beibringen kann", verlas Richterin Sonja Weis am Montag im Straflandesgericht aus dem Protokoll. Weiters gab der Detektiv an, sein Verhalten gegenüber Margit K. sei davon geprägt, "ihr seelisches Gleichgewicht zu geben".
K.s Verteidiger Ernst Schillhammer stellte zum angeblichen "Kronzeugen" fest: "Nach meinen Informationen gibt es gegenwärtig keinen Kontakt zu dieser Person." Der Kontakt sei "abgebrochen", so der Anwalt.
K.: Blut ist "Regelblut meiner Freundin"
Danach wurden auch jene beiden Polizisten befragt, die unmittelbar am Tatort eingeschritten waren, nachdem Steffis Tante am Nachmittag des 2. Juli 2010 in Sorge um die 21-Jährige, die sie nicht telefonisch erreichen konnte, Alarm geschlagen hatte. Die Wohnungstür öffnete nicht Philipp K., sondern sein Bekannter Oliver D., der auf einen Anruf des Angeklagten hin unmittelbar vorher eingetroffen war und dem der 23-Jährige laut Anklage auch das Verbrechen gestanden haben soll.
Bereits an der Tür fiel den Polizisten eine blutdurchtränkte, gegen die Wand gelehnte Matratze auf. Auf Befragen, was es damit auf sich habe, machte sich Philipp K. verdächtig, indem er angab, es handle sich dabei um "Regelblut meiner Freundin" bzw. er habe sich beim Einräumen des Geschirrspülers an der Hand verletzt und die Matratze dann auch mit seinem Blut benetzt.
Polizist: "Klar, dass etwas Furchtbares passiert sein muss"
Den Beamten erschien das unglaubwürdig. "Für uns war klar, dass etwas Furchtbares in dieser Wohnung passiert sein muss", erinnerte sich einer der zwei Streifenpolizisten im Zeugenstand. Philipp K. wurde festgenommen, während der ebenfalls am Tatort angetroffene Oliver D. die Wohnung verlassen und sich ins Stiegenhaus begeben konnte.
Ein Geschworener und Verteidiger Ernst Schillhammer verstanden dies nicht ganz. "Was hätten Sie gemacht, wenn der überhaupt gegangen wäre?", wunderte sich der Anwalt. Das sei seine "Entscheidung aus der Situation heraus" gewesen, antwortete der Inspektor. D. war am ersten Prozesstag vom Angeklagten als "der wahre Mörder" beschuldigt worden, und auch die Mutter von Philipp K. versicherte vergangene Woche, nicht ihr Sohn, sondern D. habe Stefanie getötet (siehe Infobox).
Verteidigung schießt sich auf Oliver D. ein
Also ging es nach der Einvernahme der Polizisten noch einmal um D., den Philipp K. laut Anklage in seine Wohnung bestellt hatte und dem er wenige Minuten vor seiner Festnahme die Bluttat gebeichtet haben soll. Ein Münchner Privatdetektiv, den K.s Verteidiger ausfindig gemacht hatte, erklärte im Zeugenstand, er habe im Auftrag der Großmutter des Angeklagten dessen "Lebenslauf" und "Persönlichkeitsprofil" recherchiert.
"Alles, was er auf Facebook postet, ist gelogen. Er ist kein Akademiker, hat nicht einmal Abitur", so der Detektiv aus München. "Glauben, Sie, dass er der Einzige ist, der auf Facebook nicht die Wahrheit sagt?", warf Richterin Weis ein. Er habe auch mit den Eltern gesprochen, setzte der Zeuge fort. Diese würden sich vor Oliver D. fürchten und hätten ihm eingeschärft, ihrem Sohn keinesfalls ihre aktuelle Anschrift und Telefonnummer weiterzugeben, da dieser "ins Drogen- und Verbrechermilieu" abgeglitten sei.
"Ich hab' niemandem was gesagt. Ich bin doch nicht blöd"
Im Anschluss wurde noch einmal der an sich schon in der Vorwoche vernommene Oliver D. in den Zeugenstand geholt, der sich sogleich über den zuvor befragten Detektiv ausließ ("Der Lackaffe!") und versicherte, dieser "lüge" und habe niemals mit seinen Eltern geredet. Oliver D. versicherte neuerlich, mit dem inkriminierten Verbrechen ninnerstag Gegenteiliges behauptet und betont hatte, Oliver D. habe seine Beteiligung einem Mann mit einem kroatisch klingenden Namen auch gestanden, tat dieser als "Larifari" ab: "Ich hab' diesbezüglich niemandem was gesagt. Ich bin doch nicht blöd."
Im Übrigen wundere er sich, "was das Ganze für das Verfahren überhaupt soll", bemerkte Oliver D. mit einem Seitenblick auf Philipp K. "Dem kann doch der liebe Gott nicht mehr helfen. Der Mann ist erledigt", sagte er abschließend über den Angeklagten.
Nachdem Oliver D. den Saal verlassen hatte, meldete sich eine "News"-Journalistin zu Wort und bat die Richterin um einen Protokollvermerk. Sie und eine Kollegin vom TV-Sender "Puls 4" seien von Oliver D. bedroht worden, nachdem sie über das Verfahren berichtet und sich dabei auch mit dessen Person beschäftigt hatten. "Wir machen die Behörden dafür verantwortlich, sollte uns etwas zustoßen", wollten die Journalistinnen schriftlich vermerkt haben.
K. nach Wodka-Konsum "weggekippt"
Zwei Zeuginnen berichteten dann über die Wirkung, die eine größere Alkohol-Menge beim Angeklagten angeblich anrichten kann. Eine frühere Mitschülerin erinnerte sich, Philipp K. sei einmal nach erheblichem Wodka-Konsum "weggekippt". Sie habe ihn gerüttelt und schließlich "liegen gelassen", weil er nicht reagiert habe.
Eine Freundin der Mutter des Angeklagten erzählte gleich darauf von einem Vorfall, als Philipp eines Abends auf ihrer Terrasse während eines Gesprächs "weggesackt" sei, nachdem er vorher reichlich getrunken hatte. "Er war nicht mehr aufzuwecken. Ich habe ihn gerüttelt, meine Dobermann-Hündin hat gebellt wie 100 Leute. Er war wie tot. Er war von einer Sekunde auf die andere weg vom Fenster", gab die Frau zu Protokoll. Philipp sei stundenlang in diesem Zustand verblieben.
Angeklagter behauptet, Mord "verschlafen" zu haben
Der Angeklagte behauptet bekanntlich, den ihm angelasteten Mord nicht begangen, sondern infolge seiner hochgradigen Alkoholisierung "verschlafen" zu haben. In der Zeit, in der er "weg" gewesen wäre, sei ein Unbekannter in seiner Wohung gewesen.
Wie im Anschluss der chemische Sachverständige Günter Gmeiner erläuterte, dürfte Philipp K. zum Zeitpunkt seiner Festnahme mindestens 1,6 Promille im Blut gehabt haben. Als theoretisch denkbaren Maximalwert nannte der Gutachter 2,5 Promille. Die Werte errechnete Gmeiner aus den 1,15 Promille, die beim Angeklagten im Zuge einer Blutabnahme am 2. Juli um 22 Uhr und damit rund fünf Stunden nach der Festnahme festgestellt wurden.
Weiters berichtete Gmeiner, dass das Opfer in den Monaten vor seinem gewaltsamen Ende regelmäßig Antidepressiva zu sich genommen hatte. Zum Zeitpunkt ihres Todes war Stefanie P. geringfügig alkoholisiert. Nachträglich wurde ein Wert von rund 0,5 Promille ermittelt.
Der Prozess wird am Dienstag um 13.30 Uhr mit dem Gutachten des Psychiaters Karl Dantendorfer fortgesetzt. Sollte es - wie geplant - zu einem Urteil kommen, wird dies mit Sicherheit erst am Abend fallen.
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