Straftat gebilligt?

Freude über Bin Ladens Tod: Richter zeigt Merkel an

Ausland
07.05.2011 11:24
Wegen ihrer über den Tod von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden bekundeten Freude ist die deutsche Kanzlerin Angela Merkel von einem Hamburger Richter angezeigt worden. Begründet wird die Anzeige durch Heinz Uthmann (re.) mit dem Delikt "Billigung von Straftaten".

Merkel war nach der Bekanntgabe des US-Präsidenten Barack Obama, wonach der Al-Kaida-Anführer bei einer Kommandoaktion in Pakistan getötet worden sei, für ein Statement vor die Presse getreten. Wörtlich sagte sie dabei: "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten." Entscheidend sei, dass von ihm als einem Drahtzieher des internationalen Terrorismus keine weitere Gefahr mehr ausgehe, meinte Merkel. Sie habe Obama deshalb ihren Respekt über die Aktion mitgeteilt.

Merkel erntete für den Sager postwendend Kritik, sogar aus den eigenen Reihen. Der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder meinte: "Ich hätte das so nicht formuliert. Das sind Rachegedanken, die man nicht hegen sollte." Vonseiten der Grünen hieß es: "Man kann sich darüber freuen, dass Osama bin Laden nicht mehr als Anführer der Terroristen tätig sein kann. Aber über seinen Tod kann man sich als Christin nicht freuen." Letzteres bezieht sich auf Merkels Glauben und den Vater der deutschen Bundeskanzlerin, einen Pastor.

Bis zu drei Jahre Haft für Billigung einer Straftat
Heinz Uthmann, Richter am Hamburger Arbeitsgericht, sieht bei Merkel den "Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches". In dem Paragrafen heißt es: "Wer eine rechtswidrige Tat öffentlich billigt, kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden."

Gegenüber dem "Spiegel" meinte Uthmann am Freitag, dass er durch die Aussage Merkels empört und erschüttert worden sei. Mit der Anzeige habe er "Flagge zeigen" wollen. Tatsächlich wird seit Montag debattiert, ob die Tötung Bin Ladens völkerrechtlich gedeckt ist. Die USA wähnen sich in einer Kriegssituation mit Al-Kaida und erachten selbst die gezielte Tötung als legal. Formal sollen die Soldaten bei dem Einsatz zwar den Auftrag bekommen haben, Bin Laden zu verhaften, das aber nur, weil die US-Streitkräfte allzeit dazu verpflichtet sind, jemanden der sich ergibt, zu verschonen.

Völkerrechtsexperten erachten weiters die Tatsache, dass Pakistan, wo die Operation ausgeführt wurde, den Einsatz nicht offiziell gebilligt hat, als problematisch. Zudem sei nicht klar, ob Bin Laden noch Befehlsgeber einer quasi-militärischen Organisation war, womit er im Kriegsrecht ein legitimes Tötungsziel darstellen würde. Für Uthmann "liegt es auf der Hand", dass es vorsätzliche Tötung war.

Richter glaubt, dass Anzeige versandet
Dass er mit seiner Anzeige Erfolg hat, glaubt Richter Uthmann allerdings nicht. Kein Staatsanwalt in Deutschland werde sich trauen, Merkel dafür vor Gericht zu zerren. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete die Anzeige nach Berlin weiter, das zuständig sei, weil Merkel die Aussagen dort getätigt habe.

Mittlerweile hat Merkel ihre Aussagen außerdem relativiert. Bin Laden sei der "Kopf eines internationalen Terrornetzwerks" gewesen, der "ungeheure Verbrechen in Auftrag gegeben" habe, sagte sie der "Passauer Neuen Presse" vom Samstag. "Wir können und dürfen darüber erleichtert sein, dass er Menschen kein Leid mehr zufügen kann", fügte sie hinzu.

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