Interview

Hinterbliebene müssen oft hohe Gebühren stemmen

Kärnten
18.01.2022 14:01

Seit 20 Jahren ist es möglich, die Asche von Verstorbenen in einer Urne zu Hause aufzubewahren bzw. im eigenen Garten beizusetzen: „Kärnten verlangt mit 860 Euro das über 20-fache von Wien dafür, wobei diese ,Dienstleistung’ 40 Euro kostet!“ Dass hartnäckiges Engagement aber auch nach hinten losgehen kann, weiß Aktivist Gordon Kelz nur zu gut...

Wer die Urne eines lieben Verstorbenen zu Hause aufbewahren oder im eigenen Garten bestatten will, muss in Kärnten blechen: Mit 860 Euro das über 20-fache von Wien! Dabei koste diese „Dienstleistung“ lediglich 40 Euro! Und es handle sich eigentlich um keine Dienstleistung: „Man bekommt eine Urne, die man selbst bezahlt hat, mit der Asche des Verstorbenen, dessen Verbrennung man selbst bezahlt hat. Hinterbliebene erhalten keine Leistung, werden aber trotzdem zur Kasse gebeten!“ Kurioses Detail am Rande: Möchte man eine Urne im Garten vergraben, ist eine Bodenprobe notwendig. Alle fünf Jahre muss die Grabstätte überprüft werden: „Tote werden mit 1200 Grad verbrannt. Da bleibt nichts übrig!“

„Krone“: Ursprünglich hat es eine Gebühr für die Totenbeschau nur in Villach gegeben. Wie hat sie es über den Wörthersee geschafft?
Gordon Kelz: Meine Forderungen, diese Abzocke endlich zu beenden, haben es bis zur Abteilung 1 des Landes geschafft. Damit habe ich den Stein ins Rollen gebracht. Nachdem die Stadt Villach unter dem damaligen Bürgermeister Helmut Manzenreiter längst besagte Gebühr eingeführt hatte, ist Klagenfurt 2015 unter Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz auf den Zug aufgesprungen.

Also ist Ihr hartnäckiges Engagement nach hinten losgegangen?
Das stimmt leider. Durch mich hat man in Klagenfurt Wind von dieser „Möglichkeit“ bekommen.

Sie sprechen von einer Verschleierung der Totenbeschaugebühr, die seit etwa einem Jahr in den Gemeinden vonstatten geht. Was hat es damit auf sich?
Schon bei der Einführung der Gebühr in Klagenfurt wollte die damalige Bürgermeisterin das Inkasso dieser Gebühr möglichst anderen umhängen, weil die Gemeinde auf keinen Fall gerichtlich angreifbar sein wollte. Mittlerweile wurde das Inkasso der Totenbeschaugebühr den Bestattern aufgehalst. Und das, obwohl diese nicht das Geringste damit zu tun haben.

Können Hinterbliebene klagen, wenn sie sich durch die Totenbeschaugebühr benachteiligt fühlen?
Das Inkasso einer Gebühr hat eine Bedeutung bei einer Klage durch das Verwaltungsgericht. Aber laut aktuellem Stand können Hinterbliebene überhaupt niemanden klagen. Den Bestatter nicht, weil dieser damit nichts zu tun hat, die Gemeinden nicht, weil diese das Inkasso nicht selbst machen. Es ist ein Teufelskreis.

Sind Sie zuversichtlich, dass die heutige Landtagssitzung endlich ein Umdenken bewirken wird?
Ich hoffe, dass sich so viele politische Akteure wie möglich jetzt ernsthaft mit der Thematik befassen. Ist es tatsächlich moralisch vertretbar, mit Bürgern so umzugehen? Es gibt noch viel mehr zu berichten über das große Geschäft mit Verstorbenen.

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