„Uns wurde angezeigt, dass der 17-jährige Lavanttaler nicht nur Waffen besitzen soll, sondern diese gelegentlich mit sich herum führe“, sagt ein Polizist zum Vorfall, der sich am 3. Jänner in St. Andrä ereignet hatte, aber erst jetzt öffentlich wurde.
Diese Softairguns sind nur äußerst schwer von echten Feuerwaffen zu unterscheiden.
Albin Reiterer, Experte von der Kärntner Jagdstube in Klagenfurt
Und weil eben mit Waffen nicht zu spielen ist und es auch um die Sicherheit der Polizisten geht, rückten das Einsatzkommando Cobra und Beamte der neuen Schnellen Interventionsgruppe (SIG) zur Unterstützung der Polizisten an. Gefunden wurden beim 17-Jährigen jedoch lediglich zwei harmlose Softair-Waffen – eine Walther P 99-Pistole und ein Sturmgewehr.
„Diese Softairguns sind nur äußerst schwer von echten Feuerwaffen zu unterscheiden“, weiß Experte Albin Reiterer von der Kärntner Jagdstube in Klagenfurt: „Und gerade das ist für viele der Reiz an der Sache.“ Softair-Waffen fallen laut Reiterer in Österreich nicht unter das Waffenrecht. Der Verkauf sei seit 2013 durch die Softairwaffen-Verordnung geregelt, nicht jedoch deren Verwahrung sowie der Transport.
„Softairguns, die Nachahmungen echter Schusswaffen sind, dürfen seither nur noch an Erwachsene verkauft werden“, so Reiterer. Verwendet werden diese Spielzeugwaffen hauptsächlich für Airsoft-Geländespiele. Das Spielprinzip ähnelt dabei Paintball, hinterlässt jedoch keine farbigen Spuren auf der Kleidung.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.