13.12.2021 06:00 |

Skurrile Situationen

Nach Öffnung: Neue Corona-Regeln machen ratlos

Keinen Tag sind die Öffnungen alt, schon herrscht wieder einmal Chaos. Von Wien bis Bregenz entstehen skurrile Situationen: Man drängt sich am Christkindlmarkt ohne Maske, bei der Demo daneben herrscht FFP2-Pflicht.

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Dass der Föderalismus in der Pandemiebekämpfung mehr hinder- als förderlich ist, haben vom Virologen bis zum Politikwissenschafter viele festgestellt. Mit den aktuellen Öffnungen erreicht das Chaos einen neuen Höhepunkt. Keines der neun Bundesländer setzt die bundesweite Öffnungsverordnung eins zu eins um.

Eine Auswahl an Skurrilitäten:

  • Veranstaltung oder Gelegenheitsmarkt, Teil 1: Viele Menschen, die dicht gedrängt stehen und mitunter leicht bis schwerer alkoholisiert sind - das kennt man von Christkindlmärkten ebenso wie von Corona-Demos. Der Unterschied, zumindest rechtlich: Das eine ist ein Gelegenheitsmarkt, das andere eine Veranstaltung. Heißt: Registrierungspflicht und 2G, aber keine Maske für Ersteres (§18), FFP2-Pflicht, dafür Anonymität und keine 2G-Regel bei Zweiterem (§14).
  • Veranstaltung oder Gelegenheitsmarkt, Teil 2: Österreichweit gilt 2G bei Veranstaltungen, in Wien 2Gplus auch im Freien. Hier wird es kompliziert: Die Bundesregel wird bei Gelegenheitsmärkten angewandt, die Wiener Regel nimmt Christkindlmärkte aus. Das bedeutet: Geimpft oder genesen reicht für den Bummel an den Adventstandln aus, ein PCR-Test ist nicht nötig.
  • Alkoholkonsum: Wo die Gastronomie noch geschlossen hat, gilt 50 Meter rund um Betriebe ein Konsumationsverbot. Damit ist Essen und Trinken auf Christkindlmärkten verboten. Auf Demos darf man sich betrinken - solange man 50 Meter Abstand zu Lokalen einhält.
  • Wer darf ins Einkaufszentrum? Eigentlich gilt ja ein Lockdown und damit das Shoppingverbot für Ungeimpfte. Da in Shoppingzentren aber auch Geschäfte des täglichen Bedarfs (Drogerien, Apotheken usw.) sind, darf man auch ohne 2G das Zentrum betreten.
  • Wer darf Ski fahren? Zu langen Schlangen kam es in vielen Skigebieten, unabhängig davon, wie viele Sportler unterwegs waren. Der Grund etwa in Vorarlberg: Saisonkarten-Besitzer mussten sich - zum Teil erneut - mit dem Impfzertifikat registrieren lassen.
 Kronen Zeitung
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