Tatort Bahnsteig

Gefahr in den Öffis: Jagd auf Schläger und Räuber

Die Wiener Polizei bittet um Hinweise zu zwei verdächtigen jungen Männern und gibt Tipps für das richtige Verhalten bei Wickel in den Öffis!

Weiterhin im Visier der Wiener Polizei sind jene zwei jungen Männer, die tatverdächtig sind, bei Öffi-Stationen Wien im wahrsten Wortsinn zugeschlagen zu haben.

Fall 1: Am 16. September um 23.15 Uhr geriet bei der S-Bahn-Station Handelskai ein Fahrgast (32) mit einem Gesuchten in Streit. Der jung aussehende blonde Verdächtige zuckte aus. Er stieß den 32-Jährigen zu Boden, verpasste ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht. Ultra-brutal: Anstatt von dem verletzten Opfer abzulassen, traktierte er es noch mit Fußtritten ins Gesicht. Dadurch erlitt der Fahrgast unzählige Knochenbrüche und landete schwer verletzt in einem Spital. Der Schläger - es gilt die Unschuldsvermutung - flüchtete.

Fall 2: Am 20. August verfolgte ein Jugendlicher mit auffälligen schwarzen Stirnfransen ein Kind (13) bei der U-Bahn-Station Karlsplatz über die Rolltreppe. Der „Stirnfransen-Räuber“ forderte Geld und Kopfhörer vom Opfer. Der Bub händigte alles aus, der verdächtige Räuber rannte davon. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweise zu Fall 1 telefonisch unter: 01/313 10-633 50 und zu Fall 2: 01/313 10-628 00.

„Krone“: Folgendes Szenario: Ich warte auf die U-Bahn. Plötzlich fangen zwei Menschen einen lauten Streit an. Was tun?
Christopher Verhnjak: Grundsätzlich raten wir davon ab, sich in Auseinandersetzungen von Fremden einzumischen, da das Risiko besteht, damit die Situation eskalieren zu lassen.

Plötzlich schlägt einer auf den anderen ein. Was soll ich jetzt machen?
Sofortige Verständigung des polizeilichen Notrufs 133! In akuten Situationen kann es im Sinne der Zivilcourage notwendig sein, dass man als Unbeteiligter auch körperlich oder verbal in eine Gewaltsituation eingreift. Generell raten wir von spontanem „Heldentum“ aber ab.

Ein Schläger stürmt auf mich zu. Nun?
Auf keine Auseinandersetzung einlassen, die Örtlichkeit verlassen, Notruf wählen. Jeder Person steht das Notwehrrecht zu. Körperliche Gewalt sollte aber nur das letzte Mittel sein!

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