„Sondersituation“

Sonntagsöffnung am 19. Dezember: Beschluss fix

Wirtschaft
30.11.2021 15:52

Nach Informationen der „Krone“ ist es bereits beschlossen: Am 19. Dezember öffnen die Geschäfte fix für den Weihnachtseinkauf. Darauf haben sich die Sozialpartner am Dienstag geeinigt. Aufgrund des Lockdowns fällt der stationäre Handel heuer um drei Einkaufssamstage im Advent und den traditionell starken Marienfeiertag am 8. Dezember um. Der offene Sonntag vor Weihnachten soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachholen. Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelte und bekommen zusätzliche einen freien Tag.

Man habe der Öffnung der Geschäfte am vierten Adventsonntag unter „klar definierten Rahmenbedingungen zugestimmt“, sofern es die pandemische Situation zulasse, teilte die Gewerkschaft GPA in einer Aussendung mit. So dürfen Lehrlinge nicht beschäftigt und die Kosten für Kinderbetreuung muss übernommen werden. Weiters herrscht absolute Freiwilligkeit. „Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben“, stellte die Gewerkschaft klar. 

Die Regelung gilt somit nicht für Supermärkte und Drogerien, die auch derzeit im Lockdown offen haben dürfen. Profitieren sollen etwa Modehändler, Elektrogeschäfte, Spielzeugläden sowie Möbel- oder Buchhandel. „Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen“, hofft Handelsobmann Rainer Trefelik.

„Absolute Sondersituation“
„Wir haben uns diese Entscheidung, in die unsere Betriebsräte des Handels eingebunden sind, wirklich nicht leicht gemacht. Corona sorgt im zweiten Jahr erneut kurz vor Weihnachten für eine absolute Sondersituation“, betonte die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber.

Ein Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten soll der Ausnahmesonntag nicht werden. „Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits einer möglichen Ausnahmeregelung für den 19.12. strikt ablehnen“, so Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.

Die einmalige Öffnung soll den Händlern, zumindest einen Teil des lockdownbedingten Umsatzverlustes auszugleichen. (Bild: APA/HANS PUNZ)
Die einmalige Öffnung soll den Händlern, zumindest einen Teil des lockdownbedingten Umsatzverlustes auszugleichen.

Schramböck begrüßt Einigung
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) begrüßte die Einigung der Sozialpartner zur Öffnung. Diese sei, „eine gute Maßnahme, um einen Teil des umsatzstarken Weihnachtsgeschäfts nachzuholen. Gerade in der Vorweihnachtszeit besteht ein besonderes Einkaufbedürfnis der Bevölkerung“, erklärte sie in einer Aussendung. Sie verwies auch darauf, dass Experten durch die „leider notwendigen Schließungen“ von einem Umsatzverlust des Handels von über drei Milliarden Euro ausgehen.

Für die Öffnung der Geschäfte braucht es nun Verordnungen der Landeshauptleute. Schramböck hat bereits erste Gespräche mit den Landeshauptleuten diesbezüglich aufgenommen und will auch ein Empfehlungsschreiben an alle übermitteln.

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