Nicht rechtskräftig

Fischer als Tierquäler muss 2880 € Strafe zahlen

Oberösterreich
30.11.2021 10:00

Die Justiz in Steyr hatte die Angel ausgeworfen, um Tierquälereien bei einer Fischzucht in Spital/Pyhrn aufzuklären. Ins Netz gegangen ist ein 66-Jähriger aus Liezen (Stmk.), der nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil nun 2880 Euro Geldstrafe zahlen soll.

Zusätzlich fasste der 66-Jährige sechs Monate bedingt wegen Tierquälerei und Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht aus. Im Strafantrag war dem Pensionisten vorgeworfen worden, dass er zahlreiche geschützte Tiere getötet, Katzen gequält und verbotene Fangmethoden angewendet haben soll.

Teilgeständnis abgelegt
Er legte vor Gericht in Steyr nur ein Teilgeständnis ab. Zum Beispiel zur Tötung eines Schwarzstorches, die schließlich auch zu den Ermittlungen gegen ihn geführt hatte. Eine Nachbarin hatte beobachtet, wie er den toten Vogel entsorgen wollte. Sie erstattete Anzeige. Auch ihr Lebensgefährte und ihre Tochter belasteten den begeisterten Fischer, der sich vor Gericht als Tierliebhaber darzustellen versuchte. Zum Urteil gab der Angeklagte keine Erklärung ab.

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