
Neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gelten ab Donnerstag in Kärnten. Es kommt eine 2-G-Regel für alle größeren Veranstaltungen.
Wie das Land am Mittwoch mitteilte werden ab Donnerstag, 4. November, in Kärnten neue Zusatzmaßnahmen gelten.
FFP2-Maskenpflicht
Im Handel gilt ab morgen, Donnerstag, eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Auch Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken und Bücherein müssen dann eine FF2-Maske tragen.
2-G-Nachweis
In Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und Tanzlokalen gilt ab Donnerstag nur mehr ein 2-G-Nachweis. Damit soll eine Verbreitung des Corona-Virus verhindert werden.
Auch bei Veranstaltungen
Eine 2-G-Regel gilt auch für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, sofern es keine Sitzplätze gibt.
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