Ja, auch vor Gericht in Wien wirkt es, als würde es ihm „einen Schalter umlegen“. Da fühlt er sich durch die bloße Anwesenheit eines farbigen Rechtspraktikanten „gedemütigt“ - um just dann den Schwarzafrikaner, den er schlug, um eine entschuldigende Umarmung zu bitten. Es geht um Wiederbetätigung - und Tattoos.
Er nennt es „abgespeichertes Austicken“, der 38-Jährige mit den einschlägigen Tätowierungen im Gesicht! Etwas, zu dem der Gutachter „hirnorganische Störung“ sagt, weswegen er auch als seelisch-geistig abnorm gilt. Eine mögliche Ursache kennt Anwalt Leo Kregcjk: „Mein Mandant hatte nach Drogenmissbrauch einen Herzstillstand erlitten und wurde dank Passanten und Defis reanimiert.“ Seitdem ticke der Wiener anders.
Bei Bushaltestelle verprügelt
So anders, dass er einen Schwarzafrikaner bei der Bushaltestelle nicht nur derb rassistisch beleidigt, sondern auch schlägt. Und dann bei einem Thai-Lokal ums Eck gleich weitermacht - obwohl er gerade bedingt entlassen worden war aus der Anstalt.
Hakenkreuz auf der Wange
Er entzog sich durch Flucht nach Thailand. Wanderte auch dort ins Gefängnis wegen Drogendelikten. „Spinnt“ aber so herum, dass man ihn ins Flugzeug setzt. Und hier wird er auf dem Flughafen verhaftet. Wegen seiner neuen Tattoos, die er sich in Asien hat stechen lassen: eine 88 am Hirn (ausgerechnet!!!), eine SS-Rune auf der linken, ein Hakenkreuz auf der rechten Wange. Genau so, dass man es trotz Maske sehen kann! Was ihm den Prozess wegen Wiederbetätigung einbringt.
Und Richter Christoph Bauer einen Zornausbruch. Im Akt ist ein einziges (eher untaugliches) Portrait-Foto des Angeklagten, die ermittelnde Polizei hat schriftlich bestätigt, nicht fotografieren zu können.
Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft, dazu Anstalts-Einweisung.
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