„Krone“-Ombudsfrau

Getrennte Flugbuchung: Ärger mit Online-Vermittler

Ombudsfrau
22.10.2021 06:00

Flüge über Reise-Portale zu reservieren scheint praktisch und mag manchmal günstiger als eine Direktbuchung bei einer Airline sein. Welche Probleme dabei jedoch auch auftreten können, zeigt der Fall einer Leserin. Sie hatte eine Buchung getätigt, der Vermittler - ohne ihr Wissen - Hin- und Rückflug aber getrennt gebucht.

Über einen Online-Reisevermittler aus Deutschland hatte Silvia Z.für Ende März 2020 einen Flug von Wien nach Hamburg und retour gebucht. „Wegen Corona wurde der Flug annulliert“, so Frau Z., die auf Erstattung der Gesamtkosten hoffte. Dem war aber nicht so. Vollständig refundiert wurde nur der Hinflug, für den Rückflug gab es lediglich Steuern und Gebühren retour.

Argumentiert wurde das seitens des Vermittlers damit, dass der Hinflug von der durchführenden Airline abgesagt wurde, der Rückflug mit einer anderen Fluglinie jedoch stattgefunden habe. „Wie hätten wir diesen denn in Anspruch nehmen sollen?“, bat die Niederösterreicherin um Hilfe.

Flüge ohne Wissen der Kundin getrennt gebucht
„Das Problem sind getrennte Beförderungsverträge“, erklärt dazu Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum, das zum Verein für Konsumenteninformation gehört. Der deutsche Vermittler habe ohne Wissen der Konsumentin Hin- und Rückflug getrennt gebucht. Bei Ausfällen führe das zu Schwierigkeiten, die es mit nur einem Vertrag nicht geben würde. Wegen des damals vorherrschenden Lockdowns und der geltenden Reisewarnung sei auch ein Rücktritt aufgrund Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich gewesen.

Frau Z.s Fall hat sich letztlich insofern geklärt, als ihre Rechtsschutzversicherung eine Prozesskostenablöse bezahlt hat. Abschließender Ombudsfrau-Tipp: Flüge direkt bei der Airline buchen!

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