Ab 1. November

Bald gilt die Winterreifenpflicht auf den Straßen

Kärnten
19.10.2021 10:30
In den Fachwerkstätten herrscht derzeit Hochbetrieb. Die Fahrzeuge müssen winterfit gemacht werden. Dazu zählt auch der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Denn die sind ab 1. November wieder Pflicht. Wer dann mit falscher Bereifung unterwegs ist, kann zur Kasse gebeten werden.

„Generell sprechen wir nur von einer situativen Winterreifenpflicht“, klärt Steffan Kerbl, ÖAMTC-Techniker, auf. Das bedeutet, man braucht Winterreifen, wenn winterliche Straßenverhältnisse - also Nässe, Schnee oder Matsch - herrschen. Und das gilt nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis zu 3,5 Tonnen, sondern auch für „Mopedautos“. Winterreifen erkennt man an der Beschriftung M+S oder am Schneeflockensymbol.

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Ab 1. November gilt die situative Winterreifenpflicht. Teuer werden kann es für alle, die bei winterlichen Fahrverhältnissen mit der falschen Bereifung unterwegs sind. Auch die Profiltiefe muss passen!

Steffan Kerbl, Leiter Test & Technik, ÖAMTC

Falsche Bereifung wird teuer
„Die Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter haben“, gibt der Fachmann zu bedenken. Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen auf den Straßen unterwegs, der muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Die Polizei kann dafür Strafen in Höhe von 50 Euro kassieren. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die falsche Bereifung gefährdet sind, kann das Strafmaß sogar bis zu 5000 Euro betragen.

Schneeketten nur in Ausnahmefällen
Beim Fahren mit angelegten Schneeketten sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. „Die ist aber keinesfalls eine Alternative zu Winterreifen!“, warnt Kerbl.

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