Soldat (20) verurteilt

Kamerad angeschossen: „Kann schwer damit leben“

Burgenland
23.09.2021 13:20

Jener Soldat, der Anfang Juni im Zuge eines Assistenzeinsatzes in Nickelsdorf im Burgenland einen ein Jahr jüngeren Kameraden angeschossen und schwer verletzt hatte, ist am Donnerstag vor Gericht gestanden. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte, wie er selbst erklärte, mit der Dienstwaffe herumgespielt. Dabei habe sich der Schuss gelöst.

Zum Schießunfall kam es am 2. Juni. Der 20-jährige Wiener berichtete, er habe an diesem Tag das Magazin aus der Waffe des schlafenden 19-Jährigen entfernt, „um zu sehen, ob er es checken würde“. Auch sein eigenes Magazin habe er entfernt und sie hätten beide einen Leerschuss abgegeben. Bei seinem zweiten Versuch habe sich jedoch plötzlich ein Schuss gelöst - „ich weiß bis heute nicht, wie das passieren konnte“, sagte der Angeklagte. Auf den 19-Jährigen gezielt habe er nicht.

Das Magazin war nach dem Vorfall aber angesteckt, sagte Richterin Gabriele Nemeskeri. Er müsse es also, nachdem er es entfernt hatte, wieder genommen haben. „Ich kann mich bis heute nicht erinnern. Ich weiß nicht, wie das kam“, betonte der 20-Jährige.

Bei Not-OP Teil des Dickdarms entfernt
Der 19-Jährige wurde in den Bauch getroffen, bei einer Notoperation musste ihm ein Teil des Dickdarms entfernt werden. Das Opfer selbst betonte, nicht mit seiner Waffe herumgespielt und auch keinen Leerschuss abgegeben zu haben. Nachdem er bemerkt hatte, dass sein Magazin fehlte, habe er bei der Waffe lediglich eine Sicherheitskontrolle durchgeführt, was wohl ein ähnliches Geräusch gemacht habe.

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Ich weiß eigentlich, wie Funken geht, aber ich konnte das nicht. Ich stand unter Schock.

Der 20-jährige Soldat vor Gericht

Opfer funkte selbst um Hilfe
Als er nach der Schussabgabe realisiert habe, dass er getroffen wurde, habe er seinen Kameraden gebeten, um Hilfe zu funken. Dieser habe aber nicht reagiert und sei geschockt gewesen. „Ich weiß eigentlich, wie Funken geht, aber ich konnte das nicht. Ich stand unter Schock, was mir bis heute sehr leidtut“, erklärte dazu der 20-Jährige. Seit dem Vorfall sei er auch in psychologischer Behandlung. Das Opfer funkte daraufhin selbst um Hilfe.

Der Angeklagte selbst entschuldigte sich bei dem 19-Jährigen: „Ich kann schwer damit leben und du musst damit leben. Ich kann es leider unmöglich wiedergutmachen.“ Die Richterin betonte in ihrer Urteilsverkündung, dass sich der Wiener „nicht ausgezeichnet“ habe, sie es aber für nachvollziehbar halte, dass er in eine Schockstarre verfallen sei, nachdem er seinen Freund fahrlässig angeschossen hatte.

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