Richtiges Vorgehen

Wenn ein Mitarbeiter krankfeiert – Was tun?

Nachrichten
22.09.2021 14:23

Im Arbeitsleben kommt es immer mal wieder vor, dass ein Kollege oder Mitarbeiter ein paar Tage fehlt, weil er krank ist. Meist muss er sich wirklich erholen und ist nach ein paar Tagen wieder gesund. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Ganze einen sonderbaren Beigeschmack hat - weil man den Eindruck hat, der Mitarbeiter täuscht die Krankheit nur vor, um in Wirklichkeit etwas anderes machen zu können. Wie gehen Sie als Chef richtig vor, wenn einer Ihrer Mitarbeiter scheinbar krankfeiert?

Eigene Recherche betreiben
Eine Möglichkeit ist, dass Sie Ihrem Mitarbeiter nachspionieren und versuchen herauszufinden, was er den Tag über macht - ob er krank zu Hause bleibt oder einer anderen Tätigkeit nachgeht. Allerdings dürfen Sie sich dabei nicht einfach über seine Privatsphäre hinwegsetzen und ihn nicht in seiner eigenen Wohnung ausspionieren. Eine weitere Möglichkeit ist es, Ihren Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken zu überprüfen, zum Beispiel, ob er auf Facebook Partyfotos postet, während er eigentlich krank daheim sein sollte. Beides kann aber sehr zeitaufwendig sein.

Eine Krankenstandsbestätigung fordern
Bei längeren Krankheitszeiten muss ein Arbeitnehmer im Normalfall laut Entgeltfortzahlungsgesetz nach spätestens drei Tagen eine Krankenstandsbestätigung vorlegen. Bei vorgetäuschter Krankheit kann er dies natürlich versuchen zu umgehen, indem er lediglich zwei Tage blaumacht. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, von seinen Mitarbeitern zu verlangen, dass sie bereits am ersten Tag einen Krankenschein vorlegen. Der Betriebsrat muss dem aber im Normalfall zustimmen und es darf nicht den Formulierungen im Arbeitsvertrag widersprechen.

Medizinischer Dienst
Eine weitere Möglichkeit ist es, den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen zu nutzen. Dieser kann ein Gutachten über die Krankheit des Arbeitnehmers anfordern lassen. Die Krankenkassa kann dies aber ablehnen, wenn ihr etwa eine Arztdiagnose eindeutig genug ist. Es gibt aber gewisse Voraussetzungen, unter denen es für die Krankenkassa verpflichtend ist, den Medizinischen Dienst einzuschalten, zum Beispiel, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers sehr auffällig ist.

Wenn Sie Ihren Mitarbeiter überwachen lassen wollen, können sie dies von einer Detektei in Leipzig oder einer anderen Stadt erledigen lassen. Wichtig ist, dass Sie ihn verdächtigen, beispielsweise unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten oder wenn Sie davon ausgehen, dass er für die Konkurrenz tätig ist; so oder so entsteht für Sie ein Schaden. Ob ein berechtigter Verdacht besteht, klärt die Detektei mit Ihnen in einem Vorgespräch.

Eine Detektei beauftragen
Die Mitarbeiter der Detektei werden professionell und unauffällig Ihren Arbeitnehmer beschatten und unter die sprichwörtliche Lupe nehmen. Dabei setzen sie modernstes Equipment ein, um im Zweifelsfall belastendes Beweismaterial für Sie zu sammeln. Dieses hat dann gegebenenfalls auch vor Gericht Bestand.

Oft erwischen die Detektive den verdächtigen Mitarbeiter beispielsweise bei körperlich anstrengenden Arbeiten für Freunde und Nachbarn oder bei der Ausübung einer Nebentätigkeit wie etwa dem Auftreten als DJ. Dabei können sie oft aussagekräftige Aufnahmen tätigen. Wenn der Mitarbeiter des Betrugs an Ihnen überführt wurde, können Sie in vielen Fällen die Kosten, die Ihnen durch die Dienste der Detektei entstanden sind, in Rechnung stellen.

Fazit: Eine Detektei ist immer ein guter Weg, einem scheinbar kranken Mitarbeiter unauffällig „auf den Zahn zu fühlen“. So erhalten Sie eindeutige Beweise.

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