Vorzeigeland?

Die Mär von der heilen Schweizer Schafswelt

Tirol
14.07.2021 12:50

Die Bedrohung der Almwirtschaft durch den Wolf ist eines der aktuell heißen Themen. Geht es um den Herdenschutz, so gilt die Schweiz als das Vorzeigeland. Offensichtlich ein Trugschluss, denn das „Allheilmittel“ scheint nicht zu klappen. Die Bergkantone fordern in einem offenen Brief den Bundesrat zum Handeln auf, am Donnerstag tritt die umstrittene Revision der Schweizer Jagdverordnung in Kraft.

Angesichts der „unkontrollierten Ausbreitung des Wolfes“ drohe die Lage in den betroffenen Regionen vollends außer Kontrolle zu geraten. Mit diesen eindringlichen Worten wandte sich der „Verein zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren“ kürzlich an die Schweizer Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die dem Bundesamt für Umwelt vorsteht. Im Graubünden und weiteren Kantonen herrsche jener Zustand, vor dem seit Jahren gewarnt wird: Wolfsereignisse nehmen zu. Die Schweizer Bauernzeitung berichtet von „immer mehr tödlichen Angriffen auf geschützte Schafherden, notfallmäßigen Almabtrieben und Angriffen auf Kuhherden mit Absturzfolge“. Die Wolfspopulation sei im letzten Jahr um 37 Prozent gestiegen.

Verzweiflung pur: Bauer weint vor der Kamera
Ein offizielles Video des SRF zeigt die Verzweiflung des Schafbauern Willi Illien. „Es ist eine Katastrophe, der Wolf enteignet die ganze Alpwirtschaft“, wendet er sich weinend von der Kameralinse ab. Er habe 40 Schafe verloren, trotz Herdenschutzhunden. Schweizweit fielen dem Wolf 2020 rund 700 Tiere zum Opfer. Bauer Luis Fäh spricht in dem Beitrag offen von Selbstjustiz. Das verbietet dem Nicht-EU-Land Schweiz allerdings die Berner Konvention aus dem Jahre 1982 (!), die wie die FFH-EU-Richtlinie „Canis Lupus“ streng schützt.

Volksabstimmung gegen leichtere Wolfsentnahme
Dabei hätte man mit der Änderung des Jagdgesetzes im September 2020 die Möglichkeit eines wesentlich niederschwelligeren Abschusses selbst in der Hand gehabt, doch das (Flachland)-Volk lehnte diese in einer Abstimmung mit 51,9 Prozent ab. Stattdessen tritt am Donnerstag eine Revision der Jagdverordnung in Kraft, die in dem offenen Brief als „kosmetisch“ bezeichnet wird. Der Bundesrat verweist auf eine Grundlagenstudie, deren Ergebnis im Herbst 2022 erwartet werde. Im Herbst 2023 werde der Bericht dazu publiziert. Für die Bauern viel zu langsam! Mittlerweile würden sogar Wolfsrudel durch Dörfer streifen. Während Naturschutzorganisationen mehr Geld für den Herdenschutz fordern (bisher 3 Mio. SF), spricht Bauer Fäh von „Flinte hervorholen“.

Neue Jagdverordnung (Auszug):

  • Wolfsrudel dürfen nach 10 Rissen an geschützten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten reguliert werden.
  • Gleiches gilt nach zwei gerissenen Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas (falls Herdenschutzmaßnahmen getroffen worden sind). Vor der Vernehmlassung waren es noch drei Risse gewesen.
  • Ein Einzelwolf darf zum Abschuss freigegeben werden, wenn er 10 geschützte Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten tötet.
    Bei geschützten Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas liegt die Schwelle bei zwei Rissen.
  • In Gebieten (d. h. politischen Gemeinden), wo bisher keine Nutztiere durch Wölfe getötet worden sind, kann ein Abschuss ab 15 Rissen innerhalb eines Monats bewilligt werden, wobei hier auch nichtgeschützte Tiere zählen.
  • Als getötete Nutztiere gelten sowohl jene, die der Wolf direkt reißt als auch solche, die nach einer Verletzung notgetötet werden müssen. Ausgenommen sind Tiere, die sich von einer Verletzung durch den Wolf wieder erholen. Die öffentliche Hand beteilige sich an den Genesungskosten.
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