Zehn Todesopfer forderte der Amoklauf in einem Grazer Gymnasium. Zwei Anwälte wollen die Republik klagen. Ein Monat nach ihrer Ankündigung steht fest: Hinterbliebene und Opfer der Bluttat sind dazu bereit.
Der 21-jährige Massenmörder von Graz besaß legal eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe, mit denen er neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin umbrachte und viele weitere Jugendliche teils schwer verletzte. Obwohl er beim Bundesheer als psychisch untauglich eingestuft worden war, eine Waffe zu tragen, gelang es ihm, für seine privaten Zwecke eine Waffenbesitzkarte zu erwerben – was nur funktioniert, wenn man ein positives psychologisches Gutachten vorlegen kann.
Hat der Gutachter seine Arbeit nicht korrekt ausgeführt? Oder sind die Vorgaben des Staates zu lasch? Die Grazer Anwältin Karin Prutsch-Lang sieht jedenfalls Versäumnisse. Dass die Daten des Bundesheeres nicht weitergeleitet werden, beanstandet wiederum Anwalt Andreas Kleinbichler: „Fragen und Erhebungen zum Wehrdienst gehören zum Prüfungsumfang der Behörde. Für mich ist die Frage, ob der Wehrdienst geleistet wurde oder nicht, ein wesentliches Beurteilungskriterium. Vor allem sind die Gründe, falls dieser nicht geleistet wurde, wesentlich.“
Opfer und Hinterbliebene können klagen
Die beiden Juristen wollen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen, wie die „Krone“ im Juli berichtete. Opfer des Amoklaufs, aber auch Hinterbliebene können Schadenersatz von der Republik fordern. Dabei geht es um psychische, körperliche als auch materielle Schäden.
Ein Monat nach der Ankündigung der beiden Rechtsanwälte hat sich in der Sache schon viel getan, wie Prutsch-Lang auf Anfrage mitteilt. Es haben sich Betroffene gemeldet, die tatsächlich klagen wollen. Nähere Details, etwa über die Anzahl der Personen, möchte sie aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt geben.
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