Die Freistellung Schwangerer in körpernahen Berufen wird an sich bis Ende September verlängert. Allerdings gilt diese nur für Personen, die nicht voll-immunisiert sind. Begründet wird dies damit, dass die Schutzimpfung für diese Gruppe erst relativ kurz, konkret seit Mai, empfohlen wird.
Einen entsprechenden Beschluss trifft heute der Sozialausschuss, teilte die Regierung in einer Aussendung mit. Während die Dienstfreistellung von Risikogruppen bereits mit Ende Juni ausläuft, wird bei Schwangeren noch einmal um drei Monate verlängert.
Der Schutz von werdenden Müttern habe oberste Priorität, betonte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ergänzte, nutzen könnten die Regelung jene schwangeren Arbeitnehmerinnen, die in Berufen tätig sind, wo physischer Körperkontakt mit anderen Personen nicht vermeidbar ist, etwa Frisörinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen und Lehrerinnen.
Freistellungsanspruch endet mit zweiter Impfung
Der Freistellungsanspruch endet mit der zweiten Impfung. Die Kosten werden den Betrieben unverändert vom Bund komplett abgegolten. Bisher wurden fast drei Millionen Euro ausbezahlt. 31.000 Freistellungstage wurden beantragt.
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