U-Haft verhängt

Fluchtfahrt in Linz: Koranverse im Polizeiverhör

Oberösterreich
04.06.2021 15:42

Jener 26-jährige Bosnier, der sich am Mittwoch in Linz mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert hat und dabei zwei Beamte verletzte, ist mittlerweile in die Justizanstalt Linz eingeliefert worden. Am Freitag wurde die Untersuchungshaft verhängt. Hinweise auf ein terroristisches Motiv, wie es anfangs im Raum gestanden war, gebe es nach derzeitigen Stand aber nicht, so eine Sprecherin. Es dürfte sich bei dem Mann um einen streng gläubigen Moslem handeln.

Polizisten hatten den Mann am Mittwoch einer Verkehrskontrolle unterziehen wollen. Er ignorierte aber alle Anhalteversuche. Als es den Beamten schließlich gelungen war, ihn zum Stehenbleiben zu bewegen, und sie sein Auto sichern wollten, stieg er plötzlich unvermittelt aufs Gas, raste davon und schleifte einen Polizisten 50 Meter weit mit. Danach lieferte er sich mit der Exekutive noch eine Verfolgungsjagd über die Mühlkreisautobahn und gab erst auf, nachdem sein Auto mehrmals gerammt worden war.

Ein Polizist erlitt bei dem Einsatz eine Bänderverletzung, ein anderer wurde ebenso wie der 26-Jährige leicht verletzt.

Verfassungsschutz eingeschaltet
Weil der rabiate Autolenker streng religiöse Kleidung getragen und den Beamten durch das Autofenster immer wieder Koranbilder entgegengehalten hatte, wurde der Verfassungsschutz eingeschaltet. Der unbescholtene Mann bezeichne sich als gläubiger Muslim, so Staatsanwaltschaftssprecherin Ulrike Breiteneder am Freitag, bisher habe sich aber kein Hinweis auf ein terroristisches Motiv ergeben. Man warte allerdings noch, was die Handy-Auswertung ergebe.

Kryptische Gebetsverse
Laut Informationen der „Krone“ gestaltete sich die Vernehmung des 26-Jährigen schwierig. So nahm er eine geradezu stoische Haltung ein, antwortete auf die Fragen der Ermittler mit kryptischen Gebetsversen und zitierte immer wieder auf Arabisch aus dem Koran. Zu den Vorwürfen zeigte sich der Bosnier nicht geständig.

Ermittelt wird wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit im Straßenverkehr. Der Strafrahmen dafür würde sechs Monate bis fünf Jahre Haft betragen. Möglicherweise wird auch ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele