„Es war Provokation!“

15 Monate Haft für das Hakenkreuz aus Klopapier

Kärnten
02.06.2021 21:30

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung sind Mittwoch zwei Häftlinge (23 und 21) zu jeweils 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Wie berichtet hatten sie im Vorjahr aus Toilettenpapier ein Hakenkreuz und zwei Sieg-Runen geformt und außen an den Gitterstäben ihres Zellenfensters angebracht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die jungen Männer gaben vor Gericht die Tat zu, wollen aber mit dem Nationalsozialismus nichts zu tun haben. Motiv wären Provokationen anderer Häftlinge gewesen: „Im Hof direkt gegenüber von unserer Zelle waren Afrikaner, die uns dauernd beschimpft haben."

Nach wiederholten Beleidigungen entschieden sie „eine Provokation zu setzen“ und flochten diese Symbole in die Gitterstäbe des Zellenfensters. Auf die Frage von Richter Michael Schofnegger „Warum genau diese Symbole?“ meinten die Angeklagten: „Es war das erste, was uns eingefallen ist.“

Ablehung fremder Rassen
Beide betonten, nicht ausländerfeindlich zu sein und die Taten der Nazis abzulehnen. Auf die Frage von Beisitzer Richter Alfred Pasterk „Was lehnen Sie am Nationalsozialismus ab?“ sagte der 23-Jährige: „Die Verfolgung von Juden und Minderheiten!“ Er gab zu aber zu, dass mit dem Hakenkreuz eine Ablehnung gegen fremde Rassen zum Ausdruck kommen sollte.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass die beiden mit dieser Tat gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatten. Erschwerend für die Urteile war, dass die Tat während des Strafvollzuges begangen worden war sowie die Vorstrafen der Männer wegen mehrerer Gewaltdelikte. 

Der 23-Jährige sitzt auch ohne die aktuelle Strafe noch bis 2027 in Haft, der 21-Jährige war erst im November aus dem Gefängnis entlassen worden. Beide nahmen das Urteil an.

 Kärntner Krone
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