Nicht rechtskräftig

16 Jahre Gefängnis nach Mordversuch mit Messer

Oberösterreich
31.05.2021 14:30

Ein Prozess um einen mutmaßlichen Mordversuch durch eine Messerattacke in Linz ist am Montag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen: 16 Jahre Haft, nicht rechtskräftig. Angeklagt war ein 25-jähriger Iraker, der einen 22-Jährigen vor einem Lokal in Linz mit einem Schnitt im Kopfbereich schwer verletzt hat. Der Angeklagte blieb bis zuletzt bei seiner Aussage, dass er sich nicht an die Tat erinnern könne.

In der Nacht auf den 23. August vergangenen Jahres war es in einem Lokal an der Linzer Landstraße zu einem Tumult gekommen: Das spätere Opfer glaubte, dort einen angeblichen Beteiligten einer früheren Messerstecherei erkannt zu haben, und stellte ihn zur Rede. Die Türsteher verwiesen beide des Lokals, auf der Straße kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den zwei Männern bzw. ihren Begleitern.

Halsschlagader nur um Millimeter verfehlt
Plötzlich soll auf der anderen Straßenseite der nun angeklagte Iraker aufgetaucht sein, „Was ist los?“ gerufen und den 22-Jährigen von hinten mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer erlitt eine rund 23 Zentimeter lange tiefe Schnittverletzung vom Kopf bis zum Hals mit Durchtrennung des rechten Kopfnickmuskels. Die Verletzung war laut Sachverständigem zwar nicht lebensgefährlich, aber die Halsschlagader sei nur um Millimeter verfehlt worden.

Drogen und Alkohol
Der mutmaßliche Angreifer wurde kurz nach der Attacke in einem Lokal festgenommen. Er will sich aber an nichts erinnern können, weil er durch Wodka und Drogen beeinträchtigt gewesen sei. Der Drogentest war positiv, der Alkotest ergab 1,2 Promille. Laut Gutachter ist der Erinnerungsverlust dadurch aber medizinisch nicht erklärbar, auch sei der Iraker zurechnungsfähig gewesen. „Der Angeklagte will sich mit seiner behaupteten Erinnerungslücke nur seiner Verantwortung entziehen“, ist die Staatsanwältin überzeugt. Der Verteidiger vermisst allerdings ein Motiv in dem rätselhaften Fall: „Warum sollte er den Mann umbringen wollen? Die beiden kennen sich nicht.“

Handyvideos als Beweis der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwältin verwies u.a. auf Amateurvideos, auf denen die Tat zwar nur undeutlich zu sehen ist, die allerdings zum angeklagten Ablauf passen würden. Für sie ist zu erkennen, dass der Iraker etwas - vermutlich ein Messer - in der Hand habe, der Verteidiger hält das hingegen für eine Spiegelung. Der Verteidiger pocht zudem darauf, dass die Blutflecken auf der Kleidung des Angeklagten laut Gutachten nicht vom Opfer stammen. Die Staatsanwältin wies hingegen darauf hin, dass das Blut laut Zeugen nicht sofort zu spritzen begann, sondern erst allmählich aus der Wunde quoll.

Die Verteidigung meldete zum Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Es ist somit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt