Stift Kremsmünster

Diebischer Mönch nimmt das irdische Urteil an

Oberösterreich
17.04.2021 13:01

Aus, vorbei - zumindest vor Gericht ist der Fall Kremsmünster abgeschlossen. Der diebische Schatzmeister des Stifts nimmt die Strafe - acht Monate bedingt - an, auch die Staatsanwaltschaft Steyr will keine weiteren Schritte unternehmen. Im Kloster aber ist die Zukunft des Mönchs noch nicht entschieden.

„Mein Mandant möchte gerne im Kirchenverbund bleiben“, sagt Anwalt Bernd Wiesinger, der noch einmal betont, dass der Benediktiner die 70 Kunstgegenstände aus dem Stift nicht zur eigenen Bereicherung entwendet hatte. „Im Stift sind noch Gespräche zu führen, dann entscheiden wir, wie es weitergeht. Aber das dauert noch einige Tage“, heißt es aus dem Kloster, wo der verurteilte Mitbruder lebt, aber derzeit aus der Gemeinschaft ausgeschlossen ist.

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Im Stift sind noch Gespräche zu führen, dann entscheiden wir, wie es weitergeht.

Ein Sprecher des Klosters

20 Antiquitäten fehlen noch
Der Privatbeteiligten-Antrag der Benediktiner wurde vom Gericht abgewiesen, da alle Gegenstände, über die verhandelt wurde, wieder da sind. Wert: 35.000 Euro. Anfangs sprach man von einem fast zehnfachen Schaden - es fehlen noch mindestens 20 Antiquitäten, nach denen das Bundeskriminalamt fahndet. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Kustos diese entwendet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft diese Anklagepunkte ein.

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