Auch vor Ort möglich

Matura heuer nur mit negativem Corona-Test

Österreich
09.04.2021 17:18

Im Zusammenhang mit der Schule will das Wort „negativ“ wohl niemand so gerne hören. Das gilt vor allem für die Matura. Doch in Zeiten der Corona-Pandemie ist alles ein bisschen anders. Maturanten dürfen heuer nämlich nur mit einem negativen Corona-Testergebnis zur Reifeprüfung antreten. Das sieht eine am Freitag erlassene Verordnung von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vor. Der Corona-Test kann an der Schule erfolgen - ebenfalls akzeptiert werden aber auch negative Antigen- oder PCR-Tests einer befugten Teststelle vom gleichen, letzten oder vorletzten Kalendertag.

Alternativ kann eine durchgemachte Infektion nachgewiesen werden. Das kann entweder durch ärztliche Bestätigung erfolgen, einen positiven Antikörpertest oder einen aktuell abgelaufenen Absonderungsbescheid.

Mündliche Matura heuer freiwillig
Das gilt sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Matura. Letztere ist heuer ja nur freiwillig - wer antreten will, muss dies bis 23. April bekanntgeben. Kandidaten, die dies nicht tun, erhalten im Maturazeugnis die Note aus dem Zeugnis der Abschlussklasse.

Distance Learning wird verlängert
In einer weiteren Verordnung werden die bereits zuletzt bekanntgegebenen Änderungen beim Distance Learning in der Ostregion festgehalten. Dieses wird für die kommende Woche verlängert. Ausgenommen werden aber die jeweiligen Abschlussklassen einer Schulform, also vor allem die vierten Klasse Volksschule sowie die vierten Klassen Mittelschule/AHS-Unterstufe sowie die letzten Klassen einer AHS/BMHS.

Ebenfalls in der Verordnung festgehalten wird, dass Leistungsfeststellungen (nach entsprechenden „Nasenbohrer“-Tests) vor Ort durchgeführt werden können. Das gilt insbesondere für Schularbeiten. Auch Förderstunden können vor Ort stattfinden.

Schulbehörde darf über Präsenzunterricht entscheiden
Für ganz Österreich gilt: Künftig darf die jeweilige Schulbehörde sowohl eine Aussetzung als auch eine Ausweitung des Präsenzunterrichts anordnen, „wenn die Infektionslage dies ermöglicht oder dies zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 oder Covid-19 erforderlich ist“. Damit könnten etwa Schulen in weniger belasteten Gebieten vom Schichtbetrieb abgehen, umgekehrt müssten solche mit hohen Inzidenzen ins Distance Learning wechseln.

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