Der lange Untreue-Prozess um Dietrich Birnbacher ist zu Ende: Ein Schöffensenat hat den Kärntner Rechtsanwalt freigesprochen, weil keine Beweise zur Untreue bei der Zahlung von Millionenhonorar an ihn gefunden worden sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Verfahren ging es um die Millionen, die der Steuerberater Dietrich Birnbacher im Jahr 2008 von der Kärntner Landesholding erhalten hatte. Es war die Bezahlung für seine juristische Beratung beim Verkauf der Landesanteile der Hypo Alpe Adria-Bank an die Bayerische Landesbank.
Der Villacher hatte damals 12 Millionen bekommen; nach Protesten war das Honorar halbiert worden. Jörg Haider und Josef Martinz hätten als „Geschäftsführer ohne Auftrag“ den Verkauf verhandelt und Birnbacher als Berater zugezogen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Steuerberater wurde später von einem der Landesholding-Vorstände rückdatiert worden.
Aufgrund dieser Vereinbarung erachteten diverse hochkarätige Gutachter die Bezahlung des Millionenhonorars durch die Landesholding als rechtmäßig und die Millionen konnten fließen. In dieser Causa hat es bereits Urteile gegeben. Im Fall Birnbacher sah Richter Christian Liebhauser-Karl keinen Beweis dafür, dass der Anwalt an den Untreuehandlungen mitgewirkt habe.
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