Die Argumente Österreichs, wonach die sektorale Fahrverbotverordnung zum Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und aus zwingenden Gründen des Umweltschutzes erforderlich sei, "überzeugen nicht", betonte die Generalanwältin. Die sektorale Fahrverbotverordnung sei zur Erreichung der verfolgten Ziele des Umweltschutzes "nicht erforderlich und nur bedingt geeignet".
Fahrverbote "unverhältnismäßig"
"Darüber hinaus führt sie zu einer unangemessenen Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit. Vor diesem Hintergrund ist die sektorale Fahrverbotverordnung insgesamt unverhältnismäßig", kritisiert die Generalanwältin. Sie sei daher "als eine Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen", die zwar "einer Rechtfertigung auf der Grundlage von zwingenden Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich zugänglich ist". Im vorliegenden Verfahren "scheiterte eine solche Rechtfertigung jedoch im Ergebnis an der Unverhältnismäßigkeit der sektoralen Fahrverbotverordnung".
Tirol hat mit 1. Juli das sektorale Lkw-Fahrverbot auf die Gütergruppen Nichteisen- und Eisenerze sowie Marmor und Travertin ausgeweitet. Die erste Stufe des Lkw-Fahrverbots trat am 2. Mai 2008 in Kraft und betrifft Abfälle, Steine, Erde und Aushub. Mit Beginn 2009 wurde das Fahrverbot auf die Güter Rundholz und Kork sowie Kraftfahrzeuge erweitert.
Urteil im Frühjahr erwartet
Der EU-Gerichtshof hatte die bereits früher von Tirol verhängten sektoralen Lkw-Fahrverbote 2005 für EU-rechtswidrig erklärt. Aus Gründen des Umweltschutzes könne eine Behinderung des freien Handels grundsätzlich gerechtfertigt sein, erklärte der EuGH damals. Das sektorale Fahrverbot verstieß nach Ansicht der EU-Richter damals aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Meinung des Generalanwaltes ist für die EuGH-Richter nicht bindend, sie folgen ihr aber üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil in der Causa wird im kommenden Frühjahr erwartet.
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