Schließfächer geleert

Anschober: „Die Bank haftet für den Schaden“

Wien
01.02.2021 13:16

Nachdem bis dato Unbekannte Mitte November des Vorjahres in drei Banken in Klosterneuburg, Mödling und Wien eingedrungen waren und insgesamt 68 Schließfächer geleert hatten, hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), der auch für Konsumentenschutz zuständig ist, die Geldinstitute in die Pflicht genommen. Aus seiner Sicht haften in derartig gelagerten Fällen die Bank der betroffenen Kunden für den Schaden. Anderslautende Vertragsklauseln sieht er als „gesetzeswidrig und unwirksam“ an.

„Wenn es Kriminellen wegen eines Versagens oder durch eine Umgehung der von der Bank betriebenen technischen Sicherheitsvorkehrungen gelingt, sich unbefugt Zutritt zu Selbstbedienungs-Safeanlagen zu verschaffen und dort Kundenschließfächer zu leeren, haftet meiner Ansicht nach die Bank den betroffenen Kunden und Kundinnen für den Schaden“, so Anschober in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage.

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf 3500 Euro begrenzt
Eine volle Haftung wird in den Geschäftsbedingungen der betroffenen Banken jedoch nur dann schlagend, wenn seitens der Bank Vertrags- und Sorgfaltspflichten grob schuldhaft verletzt wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf Höchstbeträge von etwa 3500 Euro begrenzt.
„Das Konsumentenschutzgesetz verbietet Haftungsbeschränkung bei leichtem Verschulden in Fällen, in denen der Unternehmer Sachen des Verbrauchers in seinen Gefahrenbereich übernimmt“, erklärte der Minister.

Auch führte er weiters aus: „Bei Safe-Mietverträgen kommt es zu einer solchen Gefahrenübernahme, da sich das Kreditinstitut ausdrücklich verpflichtet, den Safe und damit die in ihm befindlichen Sachen zu sichern.“

Bank-Sprecherin: „Widerspricht höchstgerichtlicher Jurikatur“
Anders sieht das jedoch eines der von der Tat betroffenen Geldinstitute. „Die Rechtsansicht des Bundesministeriums widerspricht der höchstgerichtlichen Judikatur“, erklärte eine Unternehmenssprecherin gegenüber dem „Kurier“. Nach einem Prozess der Arbeiterkammer gegen Raiffeisen zu Klauseln für die Kundensafes seien die Haftungsbeschränkungen vom Obersten Gerichtshof (OGH) als wirksam anerkannt worden.

Mindestens sieben Personen an Raub beteiligt
Weiterhin gesucht werden indes die Täter der Coups, die sich mit nachgemachten Kundenkarten Zutritt zu den Banken verschafft hatten. Mindestens sieben Personen waren an den Taten beteiligt, darunter auch eine Frau. Für Hinweise wurden Ende November 100.000 Euro ausgelobt.

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